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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die media2business GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbevermarktung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Anzeigen, Fremdbeilagen und Online-Werbung  

 

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen und Fremdbeilagen in einer Druckschrift sowie über Online-Werbung zum Zweck der Verbreitung. Ein Abschluss erfolgt unter Beachtung der gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte.


Rechtsverbindliche Anzeigenaufträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags zustande.


2. Abruf: Anzeigen und Fremdbeilagen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.


3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bzw. nach Preisliste abzurufen.


4. Online-Werbung (d. h. Homepage, Newsletter etc.) bestimmt sich nach dem gebuchten Zeitraum. Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Webseiten bzw. Dokumente, auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten. Vorbehaltlich entgegenstehender Individualvereinbarungen sind die vom Bannersystem des Verlags genannten Werte bei den Visits und Page Impressions maßgeblich.


5. Ablehnung von Aufträgen: Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtauftrages – nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung, der Zeitschrift oder des verlagseigenen Online-Angebots erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung des betreffenden Inhalts mitgeteilt. Online-Werbeformen, die im Widerspruch zu diesen Bestimmungen stehen, können auch nachträglich aus dem Online-Angebot entfernt werden.


6. Anzeigenschluss: Die in den Preislisten angegebenen Anzeigenschlüsse sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzeigenschlusstermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen.


7. Das Storno von bereits gebuchten Aufträgen durch den Auftraggeber ist bis 14 Tage vor Anzeigenschluss (Print) bzw. Beginn der Kampagne (Online) möglich. Danach fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Bruttopreises an. Bei Stornierungen nach Anzeigenschluss werden 100 % Stornogebühr vom Gesamtpreis fällig. Kündigungen und Rücktritte, die nach dem Anzeigenschluss bzw. dem Beginn der Kampagne eingehen, werden frühestens für die nächste Print-Ausgabe bzw. Online-Kampagne wirksam. Allerdings können Anzeigenaufträge nach Anzeigenschluss bzw. dem Beginn der Kampagne grundsätzlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für die Kündigung reichen Telefax oder E-Mail.


8. Platzierung von Anzeigen: Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift oder den Online-Medien veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung schriftlich, auch per Telefax und E-Mail vereinbart und vom Verlag bestätigt wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen.


9. Haftung für die Inhalte der Anzeige: Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige und/oder der Online-Werbeform sowie hinsichtlich der hierfür zur Verfügung gestellten Materialien. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang etwa geltend gemacht werden (inklusive der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung), auch wenn der Auftrag storniert sein sollte. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.


10. Druckunterlagen: Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung des Anzeigentextes in Druckunterlagen, Beilagen sowie in der Online-Werbung ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Schlusstermine für Druckunterlagen sind der jeweiligen Anzeigenpreisliste des Verlages zu entnehmen.


Gefahrübergang ist mit Eingang der Unterlagen beim Verlag oder der Online-Werbeformen. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus.


Soweit möglich, wird der Verlag jedoch für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen unverzüglich Ersatz anfordern.


Rücksendung: Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Wochen nach der Veröffentlichung der Anzeige. An den Verlag übermittelte Datenträger mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlages über. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen eine Versandgebühr von 5,00 € an den Auftraggeber auf dessen Risiko zurückgesendet.


Abdruckhöhe von Anzeigen: Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß der in Abdruck gebrachten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter werden dabei auf volle Millimeter nach oben gerundet.


Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.


Werden Druckvorlagen oder Online-Werbung digital oder durch Fernübertragung (z. B. WeTransfer, E-Mail) papierlos an den Verlag übermittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:


Dateiformat: Bei digitaler Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Anzeigenvorlagen sollten nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag kann offene Dateien ablehnen. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen (Print), die mit offenen Dateien übermittelt werden.


Online-Werbung darf nach Absprache mit dem Verlag nur in geeigneten Dateiformaten angeliefert werden. Die Vorgaben des Verlags sind zu beachten. Der Verlag haftet nicht für fehlerhaft angelieferte Dateien.


Farbanzeigen: Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen ist vom Auftraggeber ein Farb-Proof mitzuliefern. Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA/UGRA-Medienkeil in der aktuellen Version enthalten. Andrucke müssen einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen.


Ohne Farb-Proof des Auftraggebers sind Farbabweichungen unvermeidbar. Diese können keine Ersatzansprüche des Auftraggebers auslösen. In jedem Fall ist ein Ausdruck an den Verlag zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Auftraggeber ausdrücklich angefordert werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.


Computerviren: Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten bzw. gespeicherten Dateien frei von Computerviren sind. Der Verlag ist berechtigt, Dateien mit Computerviren zu löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche entstünden. Der Verlag behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierten Computerviren dem Verlag Schaden entstanden ist.


11. Anzeigenbeleg: Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg in Kopie. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.


12. Chiffreanzeigen: Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen zur Abholung aufbewahrt bzw. dem Auftraggeber auf dem normalen Postweg weitergeleitet, auch wenn es sich um Einschreibesendungen und Eilbriefe handelt. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Ansonsten werden nicht abgeholte Zuschriften vernichtet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Der Auftraggeber kann den Verlag berechtigen, Zuschriften auf Ziffernanzeigen zu öffnen.


13. Errechnung Abnahmemenge: Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.


14. Zusätzliche Satzkosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Gleiches gilt für vom Auftraggeber gelieferte Druckvorlagen, deren Behandlung oder nachträgliche Änderung zusätzliche Kosten verursachen.


15. Nachlässe: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.


16. Preisänderungen: Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge – sofern keine anderslautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft.


17. Abweichende Preise: Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven sowie für die Onlinewerbung und für Anzeigen, welche nach Anzeigenschluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen.


18. Auflagenminderung: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn die in der Preisliste garantierte verkaufte Auflage im Gesamtdurchschnitt des vergangenen Insertionsjahres laut IVW-Meldungen um 30 % unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Änderungen des Heftumfangs behält sich der Verlag vor, ohne dass hieraus der Auftraggeber Ansprüche herleiten kann.


19. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Verlag ist berechtigt, fehlerhafte Rechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren.


20. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen, im kaufmännischen Geschäftsverkehr in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages, sowie einer Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 € berechnet, die auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden nachweislich höher ist (z. B. wegen Kosten der Rechtsverfolgung). Die Pauschale fällt auch bei verspäteten Abschlags- oder Ratenzahlungen an. (§ 288 BGB n. F.) Zahlungsfristen betragen im kaufmännischen Geschäftsverkehr längstens 60 Tage, es sei denn, darüberhinausgehende Zahlungsfristen sind für den Gläubiger nicht grob unbillig. Ist der Auftraggeber Verbraucher liegt der Zinssatz im Verzugsfall bei 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dies gilt auch im Fall der Stundung. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich der Verlag gegenüber Unternehmern und Verbrauchern vor. Den Vertragspartnern bleibt es jedoch vorbehalten, im Einzelnen einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug von Unternehmern und Verbrauchern die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.


21. Gewährleistung: Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) oder Minderung des Anzeigenpreises in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt ist, verlangen.


Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst bei der Produktion deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Gewährleistungsansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.


Die Gewährleistung bei Online-Werbung ist auf solche Fehler in der Wiedergabe der Online-Werbeform beschränkt, die in der Einflusssphäre des Verlags, d. h. insbesondere auf dem Server des Verlags entstehen bzw. begründet sind. Die Gewährleistung gilt ferner nicht für unwesentliche Fehler, z. B. dann, wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Online-Werbeform deren Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe der Online-Werbeform zu ermöglichen. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen liegt ein Fehler nicht vor bei einen Ausfall des vom Verlag genutzten Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.


Beachtet der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen oder die Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen und Online-Werbung nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu.


Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten.


Reklamationen offensichtlicher Mängel müssen vom Auftraggeber spätestens innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden.


Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf des 31. Dezember des auf die Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage folgenden Jahres.


22.a) Zur Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlungen, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit Schäden


(1) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Verlag in eine das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise


verursacht werden oder


(2) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Verlag zurückzuführen sind.


22.b) Haftet der Verlag gemäß Ziffer a) (1) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist die Haftung von dem Vertrag auf die vereinbarten Anzeigenpreise beschränkt.


22.c) Haftet der Verlag gemäß Ziffer a) (1) oder (2) für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte des Verlags sind, ist die Haftung des Verlags ebenfalls auf die vereinbarten Anzeigenpreise begrenzt.


22.d) Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet der Verlag nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des Verlags zurückzuführen sind.


22.e) Ansonsten ist jede Haftung des Verlages auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt der Verlag nach den ihm bei Vertragsabschluss bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte.


22.f) Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gem. den vorstehenden Ziffern a) bis e) schließt Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Verlags ein.


22.g) Eine Haftung des Verlages wegen Personenschäden, Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


22.h) Keine Ansprüche des Auftraggebers bestehen für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf Arbeiten oder Wartungsaufgaben beruht, die lediglich im Interesse des Auftraggebers erfolgen.


22.i) Der Verlag übernimmt keine Haftung für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Auftraggeber hat dann bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Die eventuell entstehenden Mehrkosten z. B. zur Nachbesserung der Druckunterlagen oder für Maschinenstillstand müssen weiterberechnet werden.


22.j) Fälle höherer Gewalt wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, Beschlagnahme, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung oder Betriebsstörungen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Kann der Verlag dennoch die Aufträge mit 80 % der verkauften Auflage erfüllen, so hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten verkauften Auflage zu bezahlen.


23. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, soweit hierüber eine Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Auf den Vertrag findet deutsches Recht 

Anwendung, wobei zwingendes Verbraucherrecht des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, anwendbar bleibt.


Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags


a) Die allgemeinen und unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend.


Abweichende Geschäftsbedingungen werden erst gültig durch schriftliche Bestätigung des Verlags.


b) Die Werbevermittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.


c) Bei Auftraggebern/Werbeagenturen, die zum ersten Mal mit dem Verlag in Geschäftsverbindung treten, kann Vorauskasse bis zum Anzeigenschlusstermin verlangt werden.


d) Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art (inklusive Internet) erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt in dem für die Durchführung der Aufträge notwendigen Umfang. Der Auftraggeber garantiert, dass er diese Nutzungsrechte frei von Rechten Dritten an den Verlag überträgt, andernfalls er den Verlag von allen Rechten Dritter freistellt, einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Warenlieferungen der media2business GmbH. 

Bei einer Bestellung schließt der Besteller den Vertrag mit den Vertragspartnern:


Anschrift:


media2business GmbH, Geschäftsführer Dr.-Ing. Stefan Schlegel  
Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin  
Amtsgericht Berlin B 36 260  
USt-IDNr: DE 137 189299

Für Bestellungen bei media2business GmbH gelten verbindlich und ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 

Widersprechende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Bestellers gelten nur, wenn sie vom Verlag ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Das gilt auch, wenn der Verlag nicht ausdrücklich widerspricht oder die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. Mit Bestellung/Nutzung erklärt sich der Besteller mit diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich und ohne weitere Erklärung einverstanden. 

Besteller können diese AGB jederzeit auf den Webseiten des Verlags einsehen.  
 

Soweit spezielle Produkte, Veranstaltungen und Dienstleistungen des Verlags angeboten werden, wird auf die besonderen Bedingungen bei der entsprechenden Ware oder Dienstleistung hingewiesen (z.B. für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften und Zeitungen). Diese gelten im jeweiligen Einzelfall ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen bei Abweichungen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.  
 

Bei Lieferung von Software (z.B. auf CD-ROM, DVD, USB-Stick oder per Download von Applikationen etc.) und Daten aus einer Datenbank (z.B. Adressen) gelten ergänzende Lizenzbedingungen. 

Bei Verträgen über fortlaufende Lieferungen gelten die nachfolgenden AGB auch für alle Folgelieferungen, auch wenn sich der Verlag in Zukunft nicht auf   
diese beruft. 

Einige Services setzen voraus, dass der Nutzer in die werbliche Nutzung seiner Daten einwilligt. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, diese Einwilligung zu erteilen. Er kann eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall kann er die Services nicht mehr in Anspruch nehmen. Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung des Verlags.   

 

Gegenstand


Gegenstand dieser AGB ist der Abschluss von kostenpflichtigen und kostenfreien Verträgen über die Nutzung der vom Verlag angebotenen Online-Dienste, Datenlieferungen und/oder mittels physischer Datenträger, den Erwerb von E-Books und/oder CDs/DVDs, USB-Sticks zur Nutzung von Datenbanken, Programmen und sonstigen Inhalte, den Erwerb von Druckwerken (Zeitschriften im Abonnement oder Einzelverkauf, Sonderdrucke, Bücher, Loseblattwerke, Ergänzungslieferungen, Tabellen, Broschüren, Formularen etc.) sowie den Erwerb von Kombinationen der vorgenannten Leistungen und den Erwerb von Zubehörteilen und Organisationshilfen. 

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Bestellers. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang. 

Besteller im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Definitionen
Der Besteller ist „Verbraucher“ i. S. d. § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.  


„Produkte“ sind alle angebotenen Waren, Digitalen Inhalte und Dienstleistungen, einschließlich Abonnements.


„Waren“ sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände, insbesondere gedruckte Bücher und Zeitschriften (auch im Einzelverkauf).  


„Digitaler Inhalt“ ist jede Form von Digitalen Bildern, Texten, Tönen, audiovisuellen Inhalten und Software (oder Kombinationen davon), die nicht auf einem materiellen Träger geliefert werden. (z.B. E-Book)  


„Dienstleistung“ ist jede Art von Dienstleistung, ausgenommen die Bereitstellung von bzw. der Zugang zu Digitalen Inhalten.  


„Abonnement“ ist die regelmäßige Lieferung von Waren (z.B. periodischer Druckwerke) oder die Bereitstellung von digitalen Inhalten.  

 

1. Bestellungen


1) Sämtliche Angebote des Verlags sind freibleibend und unverbindlich bis zum Zustandekommen des Vertrages.


(2) Die Darstellung der Produkte auf den Webseiten des Verlages sowie stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Verlags, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Der Besteller kann Produkte auswählen und in den Warenkorb legen. Durch das Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung für die von ihm ausgewählten Produkte ab. Vor Abgabe der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert hat. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unverzüglich nach Zugang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme durch den Verlag dar.


(3) Die Pflichten aus § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 und S. 2 BGB finden für Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verlag und Besteller, die Kaufleute sind, keine Anwendung.


(4) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag die Bestellung ausdrücklich annimmt. So werden Bestellungen vom Verlag durch Erteilung einer separaten Auftragsbestätigung oder Rechnung (in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) angenommen. Ansonsten erfolgt stillschweigend eine Bestellungsannahme durch Zugang der Lieferung beim Besteller oder durch die Freischaltung eines digitalen Inhalts (Downloads, z.B. E-Book) sowie mit Beginn/ Ausführung der gewünschten Dienstleistung.


(5) Der Besteller hat die Bestätigung auf etwaige Unstimmigkeiten mit seiner Bestellung zu überprüfen und dem Verlag Abweichungen mitzuteilen.


(6) Der Verlag ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Bestellung des Kunden auf Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern im Angebot beruht oder Bestellung und Bestätigung Abweichungen oder Schreib-, Druck oder Rechenfehler aufweisen.


(7) Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Der Verlag kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

 

2. Lieferung/Verfügbarkeit/Lieferverzug


(1) Bestellungen bzw. Freischaltungen digitaler Inhalte werden so schnell wie möglich bearbeitet. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
 

Die Bereitstellung digitaler Inhalte in Verbindung mit einem Zeitschriften-Abonnement zum angegebenen Zeitpunkt kann nicht garantiert werden. Der Verlag wird im Rahmen des technisch und betrieblich Zumutbaren vom Verlag zu verantwortende Störungen unverzüglich beseitigen.


(2) Die Liefer- und Leistungsverpflichtung des Verlags steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer.


Sollte ein bestellter Artikel ohne eigenes Verschulden des Verlags (z.B. bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Streik) nicht lieferbar bzw. verfügbar sein, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Verlag wird den Besteller unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller ist in diesem Falle berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verlag (per Fax oder E-Mail) vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Falls der Besteller den Kaufpreis bereits bezahlt hat, wird der Verlag den Kaufpreis für die betroffenen Artikel sodann unverzüglich zurückerstatten.


Auch der Verlag ist ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die vom Kunden bestellten Waren ausnahmsweise für einen erheblichen Zeitraum nicht verfügbar sein sollten, oder bei Softwareprodukten zum Vertragsschluss kurzfristig nicht behebbare Datenfehler vorliegen. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers wird diesem sodann unverzüglich erstattet.
Unberührt bleibt im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs das gesetzliche Gewährleistungsrecht des Bestellers nach Maßgabe des § 6 Abs. 1.


(3) Ist der Besteller Unternehmer und trifft den Verlag ein Verschulden, kommt der Verlag nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Verlags innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten oder auf der Lieferung bestehen möchte.


(4) Sofern nichts anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Produkten an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages.


(5) Teillieferungen bleiben vorbehalten, wenn dies dem Besteller zumutbar ist. Hierfür zusätzliche Versandkosten trägt der Verlag.


(6) Die Bereitstellung von digitalen Produkten kann sowohl über die Website des Verlags als auch über die vom Verlag angebotenen Apps für Android und iOS erfolgen.


Für bestimmte Leistungen auf den Webseiten des Verlags muss sich der Besteller registrieren. Der Besteller versichert, dass die von ihm im Rahmen einer Registrierung gemachten Angaben zu seiner Person, v.a. Vor- und Nachname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind und dass er dem Verlag jegliche Änderung seiner Angaben unverzüglich anzeigt.


Der Zugang zu bestimmten Angeboten (z.B. eines geschützten Download-Bereichs) erfolgt nach Registrierung über einen Benutzernamen und ein Kennwort. Der Zugang ist personenbezogen und auf einen Nutzer beschränkt. Der Besteller ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.


Der Verlag ist berechtigt, eine Registrierung abzulehnen, sowie Besteller, die fehlerhafte Daten übermitteln, jederzeit und ohne Mitteilung von der Nutzung der Angebote auszuschließen. Dies gilt auch, wenn ein Besteller gegen die Bestimmungen des Verlags verstößt oder Rechnungen trotz Mahnung nicht entrichtet.


Der Zugang zu den digitalen Inhalten bzw. zu den Apps des Verlags kann auf eine bestimmte Anzahl von Geräten/Downloads beschränkt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kauf eines digitalen Produkts (Downloads, E-Paper, E-Books, E-Learning etc.) unter der Bedingung des Verzichts auf das gesetzliche Widerrufsrecht steht. Bei dem Abschluss des Bestellvorgangs stimmt der Kunde zu, dass ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht bei dem Kauf und der damit einhergehenden sofortigen Downloadmöglichkeit eines digitalen Produkts wie z.B. ein ePaper oder ein eBook nicht zusteht.


Das Widerrufsrecht hinsichtlich des digitalen Produktes (Downloads, E-Papers/E-Books, E-Learning etc.) erlischt mit Beginn der Ausführung des Vertrags (durch Bereitstellung des Links) durch den Verlag.


Der Kunde kann bis zum Ende seines Zeit-Zugangsvertrags auf die digitalen Inhalte zugreifen.


(7) Dem Verlag steht es frei, einzelne Inhalte/Leistungen jederzeit nach eigenem Ermessen aus dem Angebot zu entfernen bzw. einzustellen oder nachträglich zu ändern. In diesem Fall hat der Besteller ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.


Der Verlag ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistung, insbesondere der eingesetzten Technologie, Gestaltung, Funktionalitäten und Infrastruktur. Der Verlag ist berechtigt, die technischen Mittel, Funktionalitäten sowie die Ausführenden zu verändern, zu ergänzen oder zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Bestellers dem entgegenstehen. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.


 

3. Versand


(1) Der Versand erfolgt außer für Verbraucher auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Die Gefahr des Versendungskaufs geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. Spediteur übergeben worden ist, sofern es sich um ein Handelsgeschäft handelt.


(2) Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Auslieferung der Sendung beim Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versandweg und -mittel stehen, soweit nicht anders vereinbart, im alleinigen Ermessen des Verlags.

 


4. Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme


(1) Der Verlag gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Ware.


(2) Es ist weder die Absicht des Verlages noch ist der Vertrag zwischen den Parteien darauf angelegt, gegenüber dem Besteller eine über die Beschaffenheitsvereinbarung nach Abs. (1). hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu übernehmen.


(3) Entsprechend Abs. (2). sind Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstiges dem Besteller vom Verlag überlassenes Informationsmaterial keinesfalls als derartige Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen.


(4) Ausgeschlossen sind auch alle stillschweigenden Garantien betreffend die Handelsfähigkeit, die Eignung für bestimmte Zwecke oder den Nichtverstoß gegen Gesetze und Patente. Auch wenn der Verlag davon ausgeht, dass die von dem Verlag gegebenen Informationen zutreffend sind, können sie dennoch Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
 

 

5. Mängelrüge
 

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Besteller die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verlag unverzüglich und in Textform Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Für Kaufleute gelten diesbezüglich §§ 377 ff. HGB.


(2) Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Nummer der Rechnung angegeben werden.
 

 

6. Gewährleistung/Verjährung
 

(1) Ist der Besteller Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.


(2) Hiervon abweichend gilt, soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist und der Kauf für dessen Handelsgeschäft erfolgt:
Gewährleistungspflichtige Mängel beseitigt der Verlag nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Material-, Versendungs- und Arbeitskosten und sonstige Aufwendungen übernimmt der Verlag. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, soweit diese nicht aus einer individuell geleisteten Garantieübernahme des Verlags resultieren, sind ausgeschlossen. Das Recht des Verlags, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.


Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.


(3) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag oder zu Schadensersatz statt der ganzen Leistung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.


(4) Der Verlag wird für die Aktualität und Pflege der Inhalte der Produkte die übliche, den Anforderungen eines Verlags entsprechende Sorgfalt aufwenden, wobei der Verlag auch auf die Zulieferung der Daten von Dritten angewiesen ist. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der mit den Produkten zur Verfügung gestellten Inhalte und deren Auswahl, soweit diese auf Zulieferungen Dritter beruhen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Brauchbarkeit der Informationen für die Zwecke des Bestellers. Der Besteller ist gehalten, die Inhalte einer ihrem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.


(5) Für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Nichtbeachtung von Dokumentationen verursacht werden, leistet der Verlag keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt weiterhin bei Eingriff oder sonstigen Manipulationen durch den Besteller oder von ihm beauftragter Dritter am Produkt.


(6) Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten. Der Verlag übernimmt daher keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich.


(7) Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung, falls der Besteller Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.
 

 

7. Haftung/Haftungsbeschränkung


(1) Die Haftung des Verlags für Schäden des Bestellers durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.


(2) Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt:


Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.


Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers, ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.


(3) Der Verlag haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Verlags liegen. (höhere Gewalt) Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, z.B. bei Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfällen, Störungen des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung, Naturkatastrophen, Pandemie, etc.


(4) Soweit die Haftung des Verlags ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


(5) Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. Ein Mitverschulden des Bestellers ist diesem anzurechnen.


(6) Bei Inhalten von Fremdfirmen sowie von Privatpersonen (insbesondere in Diskussionsforen und Chats) stellen die Webseite und das E-Paper lediglich das Medium technisch zur Verfügung. Solche Inhalte, die dem Nutzer von Dritten zugänglich gemacht werden, sind Informationen des entsprechenden Autors oder Verbreiters und nicht solche des Verlags. Der Verlag ist deshalb für die Genauigkeit, Richtigkeit oder Verlässlichkeit dieser Inhalte unter keinen Umständen verantwortlich. Insbesondere ist der Verlag nicht für Verluste oder Schäden haftbar, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass dieser auf eine solche Information vertraut.


(7) Haftung für Links. Der Verlag übernimmt für die Inhalte der verlinkten Webseiten keine Verantwortung. Soweit eine Verlinkung durch den Verlag erfolgt, erklärt dieser hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Webseite angebrachten Links sowie solche in vom Verlag eingerichteten Diskussionsforen und ähnlichen Leistungen, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. In keinem Fall ist der Verlag verantwortlich für die Inhalte von Webseiten, die auf den Verlag verweisen. Der Verlag ist auch nicht in der Lage, Verweise auf seine Webseiten festzustellen oder zu überprüfen. Der Verlag hat ferner keinen Einfluss darauf, wie die hier angebotenen Inhalte vom Nutzer verwendet, weitergegeben oder verändert weitergegeben werden und kann daher für entstandene Schäden, entgangene Vorteile oder sonstige mittelbare oder unmittelbare Folgen, welche aus der Nutzung der hier angebotenen Inhalte entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
 

 

8. Preise, Zahlungsbedingungen/-verzug, Aufrechnung
 

(1) Die Lieferung von kostenpflichtigen analogen und digitalen Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen erfolgen grundsätzlich gegen Zahlung auf Rechnung zu dem jeweils gültigen, in den Preislisten des Verlags angegebenen Brutto-Endpreis (Nettopreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten). Die im jeweiligen Bestellangebot ausgewiesenen Versandkosten für den Versand im In- und Ausland (z.B. Verpackung und Porto) werden zusätzlich berechnet und gehen zu Lasten des Bestellers.


Die Preise von Loseblattwerken umfassen den Preis des Grundwerks einschließlich aller bis zum Kaufzeitpunkt lieferbaren Aktualisierungen, soweit dies nicht abweichend in den Produktinformationen ausgewiesen ist. Bei Loseblattwerken mit Aktualisierungsservice werden dem Besteller für die Aktualisierungen die jeweils zum Versandzeitpunkt aktuell anfallenden Versandkosten in Rechnung gestellt.


Bei Abonnements fallen Versandkosten für jede Lieferung an.


Für preisgebundene Produkte gelten die vom Verlag rechtsverbindlich festgesetzten Preise gemäß dem Buchpreisbindungsgesetz. Abweichungen sind gesetzlich grundsätzlich nicht zulässig.


Bei einem Vertrag über den fortlaufenden Bezug von Produkten ist der Verlag nach Ablauf jeder Periode oder Lieferung berechtigt, seine dann jeweils aktuellen Preise dem Vertrag zugrunde zu legen.


Die Lieferung von kostenpflichtigen digitalen Inhalten (z.B. E-Books) im Wege der Bereitstellung zum Download erfolgt nur gegen vorangehende Bezahlung mit einer vom Verlag akzeptierten Kreditkarte oder per Paypal.


(2) Mit der Angabe einer E-Mail-Adresse bei Bestellung erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass ihm die Rechnung unter seiner genannten E-Mail-Adresse zugesendet werden kann. Ansonsten liegt die Rechnung der Ware bei.


Wird im Übrigen eine E-Mail-Adresse nicht oder falsch angegeben bzw. ist eine Zustellung per E-Mail aus technischen Gründen nicht möglich, erfolgt der Rechnungsversand per Post, ebenso auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers.


(3) Alle Rechnungsbeträge sind vollständig ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Die Bezahlung der Ware ist auf eines in der Rechnung genannten Konten des Verlags zu leisten und kann per Banküberweisung, per Bankeinzug (SEPA), per Nachnahme oder Vorkasse und bei Online-Bestellung außerdem per Kreditkarte, Giropay, Logpay und PayPal erfolgen. Für die Zahlungsabwicklung über Zahlungssystemanbieter (z.B. PayPal) gelten ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des betreffenden Zahlungssystemanbieters; gegebenenfalls muss der Besteller zudem über ein Benutzerkonto bei dem Anbieter verfügen.
 

Der Verlag behält sich vor, im Einzelfall Lieferungen gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen und bestimmte Zahlungsweisen nicht anzubieten. So ist z.B. die Bezahlung per Lastschrift nur möglich, wenn dem Vertragspartner eine Einzugsermächtigung vorliegt.


(4) Erfolgt die Zahlung nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, gerät der Besteller nach § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Dasselbe gilt, wenn eine vereinbarte Abbuchung vom Konto des Bestellers aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, scheitert.


In Zahlungsverzug kommen Verbraucher ohne Mahnung durch den Verlag nur, wenn sie einen Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsstellung (erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn der Verlag auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen hat.


Für jede Mahnung durch den Verlag nach Verzugseintritt hat der Besteller eine Mahngebühr in Höhe von 7,50 Euro an den Verlag zu zahlen.


Bei Zahlungsverzug oder Stundung fallen Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen an. (§ 288 BGB)


Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich der Verlag gegenüber Unternehmern und Verbrauchern vor. Den Vertragspartnern bleibt es jedoch vorbehalten, im Einzelnen einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachzuweisen.


(5) Wird für den Verlag nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, so ist der Verlag berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wurden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so ist der Verlag berechtigt einzelne oder alle der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt dem Verlag unbenommen. Der Verlag behält sich im Übrigen den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Besteller über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat.


Bei Verzug des Bestellers ist der Verlag vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen (z.B. Online-Diensten) zu sperren und die Auslieferung weiterer vom Kunden bestellter Produkte einzustellen, bis sämtliche fällige Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, vom Besteller ausgeglichen worden sind.


(6) Der Verlag behält sich das Recht vor, für die Durchführung des jeweiligen Inkassos entsprechende Unternehmen zu beauftragen.


(7) Der Verlag ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, den Bezugspreis jederzeit – allerdings maximal ein Mal pro Quartal – an sich verändernde Marktbedingungen sowie bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise anzupassen. Die Anpassung umfasst dabei sowohl Preiserhöhungen bei insgesamt gestiegenen Kosten als auch Preissenkungen bei insgesamt gesunkenen Kosten.


Die Bekanntgabe der Preisanpassung erfolgt in den jeweiligen Produkten und/oder auf den Webseiten des Verlags sowie unter www.vde-verlag.de.
 

Bei Bestellern mit einem Laufzeit-Abonnement wird die Preiserhöhung erst mit der nächsten Verlängerung der Laufzeit wirksam. Im Übrigen wird die Preiserhöhung mit der nächsten Ausgabe wirksam.


Bei Preisanpassungen in Form von Preiserhöhungen von insgesamt mehr als 10% innerhalb von 12 Monaten steht dem Besteller auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein Sonderkündigungsrecht zu. Auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht wird der Besteller gesondert hingewiesen. Die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Zwischenzeitlich erfolgter Leistungsaustausch wird nicht rückabgewickelt. Macht der Besteller von diesem Recht keinen Gebrauch und ist der Besteller auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt.


Soweit bei Online-Diensten der Leistungsumfang wesentlich erweitert wird, ist der Verlag berechtigt, die Preise angemessen, nämlich im Verhältnis der eingetretenen Erweiterung, zu erhöhen. Die Erhöhung wird mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Besteller wirksam. Der Besteller ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von sechs Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung berechtigt. Macht der Besteller von diesem Recht keinen Gebrauch und ist der Besteller auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt.


(8) Gegen die Ansprüche des Verlags kann der Besteller nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Verlag schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als dessen Gegenstand auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.


(9) Ratenzahlungen sind nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung möglich. Für Kaufverträge mit Ratenzahlungsvereinbarungen gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, zusätzlich folgendes:
 

Wenn der Besteller mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise derart im Rückstand bleibt, dass der Rückstand mindestens 10 % des Gesamtpreises beträgt, ist die ganze Restforderung des Verlags auf einmal fällig. Ist der Besteller Kaufmann, so genügt der Rückstand von zwei aufeinander folgenden Raten für die Gesamtfälligkeit der Restforderung.
 

Bei mehreren fälligen Forderungen werden An-/Zahlungen auf jeweils ältere Forderungen zuzüglich Zinsen verwandt.
 

 

9. Eigentumsvorbehalt


(1) Die gelieferte Ware bleibt uneingeschränkt das Eigentum des Verlages bis die Kaufpreisforderung einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Fracht- Liefer- und Versandkosten oder sonstigen Kosten vollständig beglichen ist.


(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte an digitalen Inhalten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der diesbezüglichen Vergütung.


(3) Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Ist der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Besteller nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Der Verlag ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Besteller zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne zurückzutreten, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.


(4) Bei Lieferung an Weiterverkäufer ist dieser zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Er ist widerruflich ermächtigt, die Forderungen für Rechnung des Verlags im eigenen Namen einzuziehen. Der Weiterverkäufer tritt dem Verlag sicherheitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
 

 

10. Laufzeit/Kündigung von Abonnements


(1) Für auf unbestimmte Dauer geschlossene Abonnements, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nachfolgend (a) und für auf unbestimmte Dauer geschlossene Abonnements, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nachfolgend (b).


(a) Auf unbestimmte Dauer geschlossene Abonnements können mit einer Kündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ablauf des Vorausberechnungszeitraumes gekündigt werden. Der Vorausberechnungszeitraum beträgt längstens ein (1) Jahr.


(b) Auf unbestimmte Dauer abgeschlossene Abonnements können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden. Abonnenten sind im Voraus gezahlte Beträge zu erstatten, wenn und soweit diese vom Abonnenten für Zeiträume nach Ende des Abonnements entrichtet wurden.


(2) Für Abonnements mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit (d. h. auf bestimmte Dauer geschlossene Abonnements, deren Laufzeit sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit ohne ordnungsgemäße Kündigung automatisch verlängert), die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nachfolgend (a) und für Abonnements mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nachfolgend (b).


Die Mindestlaufzeit beträgt in jedem Fall längstens zwei (2) Jahre.


(a) Abonnements mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Dauer, wenn nicht mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Abonnements mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ablauf des jeweiligen Vorausberechnungszeitraums gekündigt werden. Der Vorausberechnungszeitraum beträgt längstens ein (1) Jahr.


(b) Sofern der Besteller Verbraucher ist, verlängern sich Abonnements mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Dauer, wenn nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Abonnements jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden; Abonnenten sind im Voraus gezahlte Beträge zu erstatten, wenn und soweit diese vom Abonnenten für Zeiträume nach Ende des Abonnements entrichtet wurden.


Sofern der Besteller Kaufmann ist, verlängern sich Abonnements mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Abonnements mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden; Abonnenten sind im Voraus gezahlte Beträge zu erstatten, wenn und soweit diese vom Abonnenten für Zeiträume nach Ende des Abonnements entrichtet wurden.


(3) Abonnements mit einer vereinbarten Festlaufzeit (d. h. auf bestimmte Dauer geschlossene Abonnements, deren Laufzeit sich nicht automatisch verlängert) können nicht ordentlich gekündigt werden und enden automatisch mit Ablauf der Festlaufzeit. Dies gilt nicht, wenn und soweit ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Die Festlaufzeit beträgt längstens zwei (2) Jahre.


(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Verlag liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor,


- wenn der Besteller trotz mindestens zweimaliger Mahnung mit der Zahlung einer Rechnung in Rückstand ist
- wenn der Besteller schwerwiegend oder trotz Abmahnung durch den Verlag wiederholt gegen diese AGB oder sonstige vertragliche Verpflichtungen verstoßen hat
 

Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung bleibt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorbehalten.


(5) Jede Kündigung hat in Schriftform oder in Textform (E-Mail reicht aus) zu erfolgen.


Die Kündigung ist zu richten an den zuständigen Verlag


Media2business GmbH, Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin, Fax +49 (0) 30-42151480; Tel +49 (0) 30 421510; E-Mail: leserservice(at)media2b.de


Kündigungen werden vom Verlag schriftlich bestätigt. Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung.


(6) Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Verlag das Recht, bei Produkten, die online zur Verfügung gestellt werden, sämtliche vom Besteller auf dem System hinterlegte Daten zu löschen. Es besteht kein Anspruch des Bestellers auf weitere Speicherung der hinterlegten Daten. Es ist damit Aufgabe des Bestellers eine rechtzeitige Migration, bzw. ein ausreichendes Backup durchzuführen.
 

 

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

11.1 Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist,


a) die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;


b) die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;


c) die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;


d) die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern im Rahmen einer Bestellung Waren zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg geliefert werden


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.


Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular für Warenlieferungen (PDF Widerruf Warenlieferung media2business GmbH) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Der Widerruf oder die Rücksendung der Sache ist zu richten an den jeweiligen Vertragspartner:


media2business GmbH, Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin, Fax +49 (0) 30-42151480; Tel +49 (0) 30 421510; leserservice(at)media2b.de


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.


Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  • Verträge zur Lieferung von Waren mit losen Bestandteilen, wie z.B. Ergänzungslieferungen, Karteikarten, Verkaufseinheiten, wenn die Versiegelung nach der Lieferung geöffnet wurde.
  • Verträge zur Lieferung von Kalendern.
  • Verträge zur Lieferung elektronischer Publikationen (E-Books).
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
  • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
     

11.2 Widerrufsbelehrung für Print-Abonnements


Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.


Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular für Abonnement-Verträge (PDF Widerruf Abonnement media2business GmbH) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 

Der Widerruf oder die Rücksendung der Sache ist zu richten an den jeweiligen Vertragspartner:


media2business GmbH, Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin, Fax +49 (0) 30-42151480; Tel +49 (0) 30 421510; leserservice(at)media2b.de


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.


Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 

11.3 Widerrufsbelehrung für unkörperliche digitale Produkte (Downloads, E-Books etc.)


Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.


Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular für digitale Produkte (PDF Widerruf digitale Produkte media2business GmbH) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Der Widerruf oder die Rücksendung der Sache ist zu richten an den jeweiligen Vertragspartner:


media2business GmbH, Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin, Fax +49 (0) 30-42151480; Tel +49 (0) 30 421510; leserservice(at)media2b.de


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.


Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung unsererseits verlieren. Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsschluss von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen können.
 

11.4 Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen


Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Widerruf oder die Rücksendung der Sache richten an den jeweiligen Vertragspartner:


media2business GmbH, Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin, Fax +49 (0) 30-42151480; Tel +49 (0) 30 421510; leserservice(at)media2b.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) und diesen über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular für Warenlieferungen (PDF Wiederruf Warenlieferung media2business GmbH) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Ende der Widerrufsbelehrungen
 

 

12. Nutzungsrechte
 

(1) Mit Vertragsschluss wird dem Besteller das Recht eingeräumt, die Warenlieferungen und Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.


Sämtliche Inhalte der Produkte des Verlags (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie Datenbanken) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne gesonderte schriftliche Zustimmung des Verlags nur zu privaten oder sonstigen eigenen, nicht-kommerziellen bzw. nicht-gewerblichen Zwecken genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung der Inhalte außerhalb der gesetzlichen Schrankenbestimmungen, insbesondere jede Vervielfältigung, Speicherung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung etc. zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken, also auch eine Speicherung in Datenbanksystemen oder eine Nutzung innerhalb von Präsentationen im gewerblichen Betrieb, eine Veröffentlichung im Inter- oder Intranet und eine Weitergabe von Inhalten oder eine Einräumung von Rechten an Dritte sowie eine Bearbeitung, ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verlags. Die Erteilung von Lizenzen und Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt über den Verlag.


(2) Für Online-Produkte sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die einfachen, nicht übertragbaren, nicht unterlizenzierbaren, vor vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr jederzeit widerruflichen Nutzungsrechte zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt.


Software

  • Der Besteller hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Besteller berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.
    Der Besteller ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben.
  • Der Besteller ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der CD-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Besteller ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Besteller ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht.

Informations-/Datenbank- und Online-Produkte

  • Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte sind urheberrechtlich geschützt als Datenbankwerke (§ 4 Abs. 2 UrhG) und als Datenbanken (§ 87a ff. UrhG). Die einzelnen Dokumente sind darüber hinaus urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 UrhG); die zur Darstellung und Suche der Inhalte der Online-Produkte erforderliche Software unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes nach den §§ 69a ff. UrhG. Der Besteller ist zur Nutzung der Informations-/Datenbank- und Online-Produkte im geschäftsüblichen, für seine Bedürfnisse erforderlichen Umfang innerhalb der Grenzen des § 87b UrhG und dem Angebot des Verlags berechtigt. Soweit die tatsächliche Nutzung die berechtigten Interessen des Verlags in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, ist der Verlag berechtigt, den Zugriff auf das Datenbankwerk/die Datenbank einzuschränken oder zu sperren. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe wesentlicher Bestandteile oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von unwesentlichen Bestandteilen des Datenbankwerks/der Datenbank. Alle nachstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Informations-/Datenbank- und Online-Produkten verbleiben beim Verlag als Inhaber aller Nutzungs- und Schutzrechte.
  • Der Besteller erwirbt das Recht, auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte von jedem beliebigen Rechner zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem Besteller bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses. Informations-/Datenbank-Produkte können einen Zeitschalter enthalten, der die weitergehende Nutzung ausschließt; die Laufzeit ist dann jeweils befristet bis zum Erscheinen des nächsten Updates.
  • Der Besteller verpflichtet sich, die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte zu ermöglichen. Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte dürfen pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Besteller berechtigt, die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen.

(3) Die Nutzung ist nur auf den vom Verlag unterstützten Hardware-Plattformen und deren Betriebssystemumgebung(en) zugelassen. Dem Besteller ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Produkten zu verändern.


(4) Der Verlag ist berechtigt, digitale Inhalte mit unsichtbaren Wasserzeichen zu signieren. Zudem behält sich der Verlag zum Schutz vor Missbrauch vor, die digitalen Inhalte oder einzelne Bestandteile hiervon durch weitere Maßnahmen zu kennzeichnen, die für den Besteller nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Außerdem behält sich der Verlag vor, die digitalen Inhalte mit einer technischen Schutzmaßnahme zur Verhinderung urheber- oder anderweitig schutzrechtswidriger Handlungen zu versehen.


(5) Bei einer Nutzung der Inhalte entgegen der vorstehenden Bestimmungen ist der Verlag berechtigt, den Besteller für alle Folgen, einschließlich sämtlicher Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche Dritter, die dem Verlag gegenüber geltend gemacht werden, sowie auf Vergütung gemäß der aktuellen Preisliste in Anspruch zu nehmen. Der Verlag ist in diesem Fall zudem berechtigt, Verträge fristlos zu kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.


(6) E-Learning: Der Besteller erwirbt das Recht, online auf die Lernplattform my.deduu.de der Betreiberfirma d-education GmbH, Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin von jedem beliebigen Rechner zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Der Besteller erhält vom Anbieter per E-Mail einen individuellen Link auf die Lernplattform https://my.deduu.de. Mit der Registrierung auf der Lernplattform wird nur der Name und die Nutzer-Emailadresse abgefragt.


Die Nutzung über die E-Learning-Plattform setzt eine aktive Internetverbindung voraus. Die technischen Voraussetzungen sind kein Bestandteil des Angebots. Alle dabei entstehenden Kosten für Hard- oder Software, für Onlinezeit oder -volumen, trägt der Besteller.


Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem Besteller bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses. E-Learning-Produkte können einen Zeitschalter enthalten, der die weitergehende Nutzung ausschließt nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

13. Lizenzbestimmungen für Adressen
 

Dieses Angebot des Verlags richtet sich ausschließlich an Kaufleute und gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.


(1) Die vom Verlag digital gelieferten und kostenpflichtig zur Verfügung gestellten Adressen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung des Verlages nicht vervielfältigt, weitergegeben und für die Mehrfachadressierung auf Adressträger übernommen, gespeichert und genutzt werden.


(2) Die Nutzung von LIGHT- oder VOLL-Lizenz (Omnibus-Adressen) sowie die JAHRES-Lizenz (alle weiteren Adressgruppen) ist, soweit nicht unbefristet vereinbart, gegen Zahlung des jeweils gültigen Adresspreises auf ein Jahr ab Rechnungsstellung befristet. Die EINMAL-Lizenz (Omnibus-Adressen und alle weiteren Adressgruppen) ist auf eine Aussendung begrenzt.
 

Eine schuldhaft lizenzwidrige Nutzung nach Beendigung des vereinbarten Nutzungsrechts verpflichtet den Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgeltes der Gesamtlieferung (inkl. Datenbankpauschale und ges. MwSt.), in welcher auch die vertragswidrig verwendeten Adressen enthalten waren, sowie zum Erwerb der bezogenen Adressen zur dauerhaften Nutzung.


Die Vertragsstrafe fällt auch dann in voller Höhe an, wenn der Kunde nur einzelne Datensätze aus der Lieferung über die eingeräumte Nutzung hinaus verwendet.


Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.
Die Überwachung erfolgt durch Kontrolladressen. Kontrolladressen sind zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden.


Für den Nachweis des Verstoßes genügt bereits der Nachweis eines Kontaktes des Werbetreibenden und/oder von ihm beauftragter Dritter zu geschäftlichen Zwecken mit einer einzelnen Kontrolladresse, die dem genutzten Datenmaterial beigefügt war, es sei denn, der Werbetreibende ist in der Lage, nachzuweisen, dass er diese Kontrolladresse in sonstiger Weise ohne Vertragsverletzung erhalten hat.


(3) Die in den Angeboten, Preislisten und Auftragsbestätigungen des Verlags aufgeführten Stückzahlen sind lediglich Circa-Angaben. Für die Leistung sowie die Preisberechnung maßgebend ist die für die jeweilige Bestellung effektiv selektierte und eingesetzte Adressenstückzahl.


Der Verlag beschafft, pflegt und wählt die von ihm angebotenen Adressen mit branchenüblicher Sorgfalt aus. Allerdings unterliegen die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Adressen- bzw. Datenstückzahlen regelmäßiger Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge. Bei allen Aufträgen zum Erwerb von Nutzungsrechten an Datenbeständen gilt deshalb branchenüblich die jeweils vorliegende Stückzahl mit einer maximalen Abweichung um bis zu 5 % der gelieferten Adressen als bestellt. Diesbezüglich besteht kein Mangel der Adressen und kein Anspruch auf Schadenersatz, Nachlieferung oder Minderung. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der gelieferten Adressen und Informationen und die Zuordnung von Informationen zu Kundendatensätzen, soweit ein Merkmal von der Existenz und/oder von den Angaben und/oder einem unveränderten Verhalten des Adressaten oder eines sonstigen unveränderten Umstandes seiner Person abhängig ist. Da das Datenmaterial zudem ständigen Änderungen ausgesetzt ist und bereits die Datenquellen fehlerhafte Angaben getätigt haben können, kann schließlich keine Gewähr für die exakte Zielgruppenzuordnung und/oder vollständige Marktabdeckung der angebotenen Daten zum Zeitpunkt der Nutzung geleistet werden. Wegen der in den einzelnen Adressgruppen verschiedenen Fluktuationen sind unzustellbare Sendungen unvermeidlich. Auch die Lieferung von Zusatzmerkmalen wie z.B. E-Mail-Adresse Allgemein, Mitarbeiterstaffel, Fuhrparkangaben u.ä. erfolgt nach sorgfältiger Recherche und Aufbereitung, aber im Handelsverkehr unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.


(4) Beanstandungen wegen der gelieferten Stückzahl oder sonstige bei unverzüglicher, angemessener Untersuchung erkennbare Fehler der gelieferten Daten sind vom Besteller bzw. Werbetreibenden unverzüglich in Textform nach vertragsgerechter Übersendung und in jedem Fall vor weiterer Verwendung der Daten dem Verlag mitzuteilen. Mit rügeloser Verwendung der Daten sind Ansprüche, die auf Unterschreiten oder Überschreiten der vertragsgerechten Stückzahl oder auf sonstige bei entsprechender Untersuchung erkennbare Fehler der Daten gestützt sind, ausgeschlossen. Für Kaufleute gelten die Rügepflichten nach § 377 HGB ergänzend.


(5) Dem Besteller stehen Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag erst dann zu, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist in einer für den Besteller bzw. den Werbetreibenden zumutbaren Weise nicht geleistet werden oder die Nacherfüllung sonst gescheitert ist. Die Gewährleistung richtet sich, soweit vor- und nachstehend keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt wird, soweit Ziffer 13.6 nichts Abweichendes regelt.


(6) Der Verlag und seine Erfüllungsgehilfen haften gleich aus welchem Rechtsgrund für Schadensersatzansprüche – insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen – nur, soweit sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetzes beruht.


Soweit eine leicht fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war. Die maximale Schadenssumme wird bei leichter Fahrlässigkeit auf die Summe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag begrenzt, es sei denn, der vertragstypische und vorhersehbare Schaden überschreitet diese Summe.


Sämtliche Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen der Verjährung hierzu gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB.


(7) Erfüllungsort für die Leistungen des Verlags ist dessen Sitz. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten ist der Sitz des Verlags.
 

Hinweis: Die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten, insbesondere die werbliche Verwendung, darf durch den Besteller ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren und mit den ursprünglichen Erhebungszwecken zu vereinbarender Weise erfolgen.
Die angegebenen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) stammen teils aus öffentlichen Quellen und besitzen daher kein Opt-in. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung der Daten durch den Werbetreibenden. Der Werbetreibende ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Verlag von der Inanspruchnahme Dritter insoweit von Schadenersatz und Aufwendungskosten frei.

 

14. Datenschutz
 

(1) Die vom Besteller mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) verarbeitet der Verlag gemäß den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (BDSG, DSGVO).
Näheres bestimmen die Datenschtutzerklärungen unter https://www.media2b.de/datenschutz/media2businessgmbh 


(2) Der Besteller versichert und steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Besteller verpflichtet sich, dem Verlag Änderungen seiner Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen. Änderungen der Lieferadresse sind mindestens 4 Wochen im Voraus mitzuteilen. Der Besteller ist damit einverstanden, dass Postdienstleister (z. B. die Deutsche Post AG) etwaige Adressänderungen des Bestellers an den Verlag mitteilen. Insbesondere für fehlende oder verspätete Zustellungen aufgrund Nichtübermittlung geänderter Zustelladressen übernimmt der Verlag keine Haftung.


(3) Der Verlag verarbeitet die personenbezogenen Daten des Bestellers zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1. (b) DSGVO). Um den Besteller über seine Angebote informieren zu können, verarbeitet der Verlag die angegebenen Daten außerdem für eigene Kundenanalysen und Direktwerbung (Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO). Mit der jederzeit für die Zukunft widerruflichen Einwilligung des Bestellers informiert der Verlag ihn per Post und/oder per E-Mail werblich (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 (a) DSGVO). Der Verlag informiert den Besteller per E-Mail über seine Angebote, die denen vom Besteller bestellten ähnlich sind, um ihm passende Angebote anzuzeigen (§ 7 Abs. 3 UWG, Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO). Dem kann der Besteller jederzeit zu Basistarifen in Textform widersprechen.


Wenn der Besteller der Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen möchte, genügt eine kurze Nachricht an
leserservice(at)media2b.de oder an o.g. Postadressen, Abt. Datenschutz.

 

15. Schlussbestimmungen
 

(1) Der Verlag behält sich insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Besteller nicht unangemessen benachteiligt.


Änderungen der AGB werden dem Besteller mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Besteller nicht innerhalb dieser Frist von vier Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Verlag den Besteller auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Wenn der Besteller fristgerecht widerspricht, ist der Verlag berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist der Verlag jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.


Es gelten die jeweils bei der Bestellung aktuell hinterlegten Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen des Verlags.


(2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.


(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar, so bleibt die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen davon unberührt.


Unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck am ehesten zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt nicht, wenn der Besteller Verbraucher ist.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt.


(4) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Verlag und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Besteller Verbraucher, werden die Verbraucherschutzvorschriften des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts des Bestellers nicht eingeschränkt.


(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der jeweilige Sitz des Verlags für Bestellungen bei der


media2business GmbH: Berlin
Der Verlag ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des kaufmännischen Bestellers zuständig ist.
 

(6) Vertragssprache ist Deutsch.

Hinweis zur alternativen Streitbeilegung für Verbraucher:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

© media2business GmbH, Juni 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Veranstaltungen der media2business GmbH  

(nachfolgend Verlag oder Veranstalter genannt)


1. Vertrag

1.1 Für sämtliche Veranstaltungen (wie z.B. Seminare, Präsenz- und Online-Seminare, Workshops, Konferenzen, Kongresse, Lehrgänge, Foren, Wettbewerbe, Preisverleihungen, virtuelle Messen) des Veranstalters


media2business GmbH,
ges. v. d. GF Dr.-Ing. Stefan Schlegel
Am Friedrichshain 22
10407 Berlin


Fax +49 (0)30 42151-480
Tel +49 (0)30 42151-0
E-Mail: leserservice(at)media2b.de

und seiner jeweiligen Vertragspartnern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben keine Gültigkeit.


1.2 Im Rahmen von Kooperationen kann der Verlag bei Darstellung von Leistungen von Drittanbietern ausschließlich als Vermittler von Leistungen auftreten. Im Falle einer Buchung, kommen die Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter/ Leistungserbringer zustande. Für die ausgewählten Leistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen des Drittanbieters) gelten. Die gesamte Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter.


1.3 Bei Online-Veranstaltungen des Verlags kann sich der Verlag der Web-Plattform Dritter bedienen für die Anmeldung. Auch in diesem Fall kommt der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Teilnehmer zustande.


1.4 Bei Online-Veranstaltungen ist der Vertrag mit Abschluss der Live-Veranstaltung beendet, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wird.


2. Anmeldung/Anmeldebestätigung

2.1. Anmeldungen zu sämtlichen Veranstaltungen erfolgen per E-Mail, Internet oder per Telefax und schriftlich unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare. Die Angebote des Veranstalters stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags zur Teilnahme an der Veranstaltung. Der Vertrag kommt mit Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Verlag zustande. Der Versand der Rechnung gilt ebenfalls als Anmeldebestätigung.


2.2. Die verbindliche Anmeldung über das Internet erfolgt erst, wenn der entsprechende Button betätigt wird und dabei diese AGB anerkannt werden. Mit der auf den Eingang der Anmeldung per E-Mail oder per Fax folgenden Anmeldebestätigung des Verlags kommt der Vertrag zustande. Der Inhalt des geschlossenen Vertrages ist aus der Anmeldebestätigung und den übersendeten AGB, die auch im Internet jederzeit abrufbar sind, ersichtlich.


2.3 Ein genereller Anspruch zur Teilnahme besteht nicht; der Verlag behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor. Der Verlag ist auch berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses besteht kein Minderungsanspruch des Teilnehmers.
2.4 Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.


2.5 Das Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgemäß unter Angabe der erforderlichen Anmeldeinformationen auszufüllen und abzusenden. Ändern sich die Daten, die der Teilnehmer bei der Registrierung hinterlegt hat, muss er dem Verlag die Daten unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Fax) mitteilen.


Bucht ein Mitarbeiter eine Veranstaltung für ein Unternehmen, so erklärt der Mitarbeiter mit der Buchung, dass er von diesem Unternehmen zum Abschluss eines Vertrages über die Buchung zu einer Veranstaltung entsprechend bevollmächtigt ist.


3. Leistungen und Preise

3.1. Leistungsumfang und Veranstaltungsort ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. Mediadaten des Verlags. Bezüglich des Inhalts und Ablaufs einer Veranstaltung bleiben geringfügige Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorbehalten; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb desselben Standortes. Des Weiteren behält sich der Verlag vor, aus wichtigen organisatorischen oder sachlichen Gründen angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt.


3.2. Sofern es sich um eine kostenpflichtige Teilnahme handelt und nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Teilnahmegebühren jeweils pro Teilnehmer und Veranstaltung. Die Teilnahmegebühren bei einer Präsenzveranstaltung beinhalten, soweit nichts anderes angegeben, die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung (Honorar der Referenten, Kosten für Veranstaltungsräume, Pausengetränke, Mittagessen, Veranstaltungsunterlagen, Besichtigungen). Wenn nicht anders vereinbart, sind insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht in der Teilnahmegebühr enthalten, ist selbst zu buchen und direkt mit dem jeweiligen Veranstaltungshotel abzurechnen.


3.3. Sämtliche angegebenen Preise zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind in Euro angegeben. Vorbehaltlich anders lautender Hinweise innerhalb der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung handelt es sich bei sämtlichen angegebenen Preisen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, um Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer hinsichtlich der Preisangaben bleiben vorbehalten.


3.4. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und der durch den Verlag ausgestellten Rechnung. Der ausgewiesene Gesamtpreis der Rechnung (inkl. MwSt.) ist per Überweisung auf die in der Rechnung genannten Konten zahlbar, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin, oder bei abweichender Vereinbarung bis zu dem in der Rechnung genannten Termin.


Bei Online-Veranstaltungen ist in einigen Fällen die Bezahlung des Entgelts vom Nutzer entsprechend der vereinbarten Bestelldaten wahlweise mittels Überweisung, Bankeinzug oder Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express oder Diners Club) möglich.

  
Bei verspäteter Zahlung behält sich der Verlag das Recht vor, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Der Teilnehmer kommt ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn der Verlag einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als vom Verlag geltend gemacht.


3.5 Alle Werbeaktivitäten, die vom Veranstalter nicht ausdrücklich genehmigt sind, sind untersagt.


3.6 Bei kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen gewährleistet der Veranstalter während der Vertragslaufzeit  eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt in Höhe von 95 %. Wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten, bestimmen sich die Rechte des Teilnehmers nach Ziff. 7. Verfügbar bedeutet, dass die Nutzung der Plattform möglich ist oder aus Gründen unmöglich ist, die außerhalb des Einfluss‐ und Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegen.


4. Pflichten des Teilnehmers bei kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen

4.1 Die Nutzungsmöglichkeit von kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen ist personengebunden. Die Teilnahme ist nur jenen Teilnehmern gestattet; für die die kostenpflichtige Online-Veranstaltung gebucht ist. Anderen Personen darf der Teilnehmer die aktive oder passive Teilnahme an den kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen nicht ermöglichen.


4.2 Der Teilnehmer hat rechtzeitig vor der Durchführung einer kostenpflichtigen Online-Veranstaltung zu überprüfen, ob die Verbindung zu den digitalen Konferenzräumen hergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss der Teilnehmer den Verlag unverzüglich informieren. Die Kontaktaufnahme ist über die im Impressum des Verlags genannten Kontaktdaten möglich.


4.3 Auf der Webseite dürfen sowohl in kostenlosen wie auch in kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen keine Äußerungen getätigt, Dateien eingestellt oder Inhalte vermittelt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen (z. B. Beleidigungen oder andere Straftaten) oder Rechte Dritter verletzen.


4.4 Der Teilnehmer muss alle Maßnahmen unterlassen, die die Funktionsweise der Online-Plattform und die angebotenen Leistungen gefährden oder stören, und darf nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist.


4.5 Der Verlag ist bestrebt, korrekte Informationen anzubieten. Sofern die vom Verlag zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen von Dritten erstellt sind, werden diese vom Verlag jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit und Aktualität geprüft. Das Verwendungsrisiko für die zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte trägt der Teilnehmer.


5. Stornierungen durch den Teilnehmer

5.1. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist gebührenfrei möglich, ausgenommen es handelt sich um eine virtuelle Messe nach 10.2. Hier sind die Fristen der jeweiligen Veranstaltung zur Benennung eines Ersatzteilnehmers zu beachten.


5.2 Sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung nichts anderes ergibt, entfällt bei Stornierung, die dem Verlag spätestens am 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, die Pflicht zur Leistung der Teilnahmegebühr. Wird bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin der Rücktritt erklärt, reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 50 %, bei noch späterer Absage wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Ehrengäste.


Fallen auf Grund der Stornierung Kosten in den Veranstaltungsorten an, werden diese immer zu Lasten des Teilnehmers berechnet.


5.3. Stornierungen und Teilnehmervertretungen bedürfen der Textform und werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag gültig. Mündliche Stornierungen per Telefon werden nicht anerkannt. Zur Fristwahrung gilt bei Postversand das Datum des Poststempels. Die Vertretung einer angemeldeten Person ist dem Verlag vor dem Veranstaltungstermin in Textform anzuzeigen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme. In Notfällen, z.B. bei Erkrankung des Teilnehmers, ist eine telefonische Vertretungsanzeige möglich.


Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Stornierung trägt der Teilnehmer.


5.4 Umbuchungen (auf eine andere Veranstaltung) werden wie Stornierungen behandelt.


6. Absage durch Veranstalter

Der Verlag behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen.


Der Verlag ist insbesondere berechtigt, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn) oder aus sonstigen wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt, wie z. B.  Naturkatastrophen, Brand, Epidemie, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen, andauernde Betriebsstörung) ohne Fristeinhaltung abzusagen. Der Verlag ist dann verpflichtet, dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte zurück zu erstatten. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit der Verlag und seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.


Veranstaltungsabsagen können dem Teilnehmer schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.


7. Haftung des Veranstalters bei einer kostenpflichtigen Online-Veranstaltung

7.1 Der Veranstalter wird die Inhalte während der Dauer der Online-Veranstaltung gemäß dessen Regelungen darstellen und die betroffenen Webseiten im Rahmen der Ziff. 3.6 verfügbar halten.


7.2 Bleibt die Leistung des Veranstalters während der Dauer des Online-Veranstaltung hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Teilnehmer zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist und/oder eine technische Störung, deren Behebung in die Verantwortung des Teilnehmers fällt, nicht rechtzeitig vom Teilnehmer behoben worden ist.


7.3 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen des Veranstalters herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet der Veranstalter unbeschränkt.


7.4 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.


7.5 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.


8. Haftung des Veranstalters bei Präsenz-Veranstaltungen

8.1. Die Teilnahme an den Präsenz-Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.


8.2 Der Verlag haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn, Ersatz vergeblicher Aufwendungen usw.), die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verlags bzw. seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen oder durch eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.


8.3. Haftet der Verlag gemäß Ziffer 8.2. für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist seine Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen der Verlag bei Beauftragung aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.


8.4. Haftet der Verlag gem. Ziffer 8.2. oder Ziffer 8.3. für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte des Verlags sind, ist die Haftung des Verlags ebenfalls auf den unter Ziffer 8.3. genannten Höchstbetrag begrenzt.


8.5. Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Ziffern gilt auch für Ansprüche des Teilnehmers gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Verlags, insbesondere Referenten und Lieferanten sowie Dienstleister.


8.6. Verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche wegen der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben sowie die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Ziffern unberührt.


9. Urheber-/Nutzungsrechte

9.1. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.


Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten ohne vorherige Zustimmung des Verlags insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.


9.2. Sämtliche Veranstaltungen werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Der Verlag kann jedoch keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen sowie der in den Veranstaltungen behandelten Inhalte übernehmen.


9.3 Bei Online-Veranstaltungen ist das Nutzungsrecht nach 9.1 bezüglich der Inhalte beschränkt auf die Durchführung der jeweiligen Online-Veranstaltung.


9.4 Das Nutzungsrecht berechtigt den Teilnehmer ausschließlich zum Abruf und zur lediglich vorübergehenden Vervielfältigung der Inhalte der Online-Veranstaltung im Arbeitsspeicher seines Endgeräts (soweit technisch notwendig) zu dem Zweck der Wahrnehmung der Inhalte. Weitergehende Nutzungshandlungen sind dem Teilnehmer nicht gestattet. Insbesondere sind die dauerhafte Vervielfältigung (z.B. Aufzeichnungen mittels technischer Hilfsmittel), die öffentliche Zugänglichmachung oder Weiterveräußerung von Live-Veranstaltungen, der vom Verlag ggf. auf der Webseite oder im Web-Archiv zur Verfügung gestellten Inhalte ebenso wie deren systematisches und methodisches Übertragen in eine andere Software, Datenbank oder ein anderes System und / oder die Weitergabe zur Verfolgung eines anderen Zwecks als dem vorstehend genannten unabhängig von der Art des Informationsträgers / Dateiformats nicht gestattet.


9.5 Der Teilnehmer räumt dem Verlag unentgeltlich an sämtlichen (etwa in digitalen Konferenzräumen produzierten) Inhalten, die er im Rahmen von Live-Veranstaltungen zur Verfügung stellt („Nutzercontent“), für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist die nicht ausschließlichen, unterlizenzierbaren, übertragbaren, territorial unbeschränkten Rechte an dem Nutzercontent ein, um diesen für das Online-Archiv des Verlags nutzbar zu machen. Dies beinhaltet insbesondere das Vervielfältigungsrecht zu dem Zweck, den Nutzercontent auf Servern für den Zweck der Zurverfügungstellung des Online-Archivs zu speichern; das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, um den Nutzercontent anderen Nutzern des Online-Archivs zur Verfügung zu stellen; das Bearbeitungsrecht, soweit dies zu einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung für die Zwecke der Zurverfügungstellung des Online-Archivs erforderlich ist.


9.6 Der Teilnehmer sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an dem Nutzercontent ist und dieser keine Rechte Dritter verletzt. Sollten Dritte Ansprüche wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere des Urheberrechts, gewerblicher Schutzrechte oder sonstiger Rechte (z.B. Persönlichkeitsrechte) im Zusammenhang mit dem Nutzercontent gegen den Verlag geltend machen, verpflichtet sich der Teilnehmer, den Verlag unverzüglich von solchen Ansprüchen Dritter zu unterrichten, alle zur Abwehr erforderlichen und bei ihm vorhandenen oder zu beschaffenden Informationen mitzuteilen und sonstige erforderliche und angemessene Unterstützung zu gewähren. Der Verlag ist berechtigt, Nutzercontent aus dem Online-Archiv zu entfernen, falls er Kenntnis von einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter erlangt.


Der Teilnehmer stellt den Verlag von allen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und sonstigen Kosten frei, einschließlich sämtlicher erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten), die dem Verlag in Bezug auf den Nutzercontent im Zusammenhang mit einer behaupteten oder festgestellten Verletzung der Rechte Dritter entstehen, sofern der Teilnehmer diese Verletzung zu vertreten hat. Der Teilnehmer kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer als der vom Verlag geltend gemachte Schaden eingetreten ist.


10. Ausstellung/Sponsoring

10.1 Die Konditionen einer ggf. veranstaltungsbegleitenden Fachausstellung/des Sponsoring sind jeweils in veranstaltungsspezifischen Bedingungen geregelt.


10.2 Virtuelle Messen


Bei virtuellen Messen des Veranstalters können Unternehmen (Aussteller) sich und ihre Produkte und Dienstleitungen einem Online-Publikum in Form eines virtuellen Messestandes und/oder anhand von Fachvorträgen und Werbemöglichkeiten im Internet präsentieren und bewerben sowie direkt mit den jeweiligen Besuchern anhand einer Chat-Schnittstelle in Verbindung treten. Einzelheiten des Angebots, wie z.B. Laufzeit, Umfang der Leistungen sowie die entsprechenden Preise sind in den jeweils gültigen Mediadaten beschrieben.


10.2.1 Nach Anmeldung und Vertragsschluss gem. 2.1 und 2.2. übersendet der Aussteller dem Veranstalter die erforderlichen Daten für den virtuellen Messestand (z.B. Logo, Thema Fachvortrag, Unternehmensbeschreibung), die in den Mediadaten und der Auftragsbestätigung für die virtuelle Messe ausgewiesen sind.


Der Veranstalter behält sich nach freiem, sachgemäßem Ermessen das Recht vor, Aufträge oder Werbemaßnahmen anzunehmen oder abzulehnen.
Befindet sich der Aussteller ganz oder teilweise im Zahlungsverzug gem. 3.4, kann der Veranstalter den Aussteller von der Teilnahme bzw. der Veröffentlichung des virtuellen Messestandes und / oder dem Abhalten eines Fachvortrages auszuschließen.


10.2.2 Die Abnahme des virtuellen Messestandes erfolgt durch den Aussteller.


Mit der Abnahme erklärt sich der Aussteller mit der Speicherung und Veröffentlichung der Inhalte durch den Veranstalter einverstanden. Dies gilt auch für die Platzierung in diversen Marketingmaterialien (z.B. Mediadaten, Marketingmaßnahmen durch den Veranstalter).


10.2.3 Dem Aussteller obliegt es, seinen eigenen Messestand und / oder Fachvortrag in angemessener Weise zusätzlich selbst zu bewerben.


10.2.4 Der Veranstalter hat ein Rücktrittsrecht, wenn er an der Ausführung der virtuellen Messe aus wichtigem Grund (z.B. technische Störungen, höhere Gewalt, gesetzlichen Bestimmungen) gehindert ist. Der Aussteller erhält in diesem Falle anteilig die geleisteten Zahlungen zurückerstattet, sofern es sich nicht um unerhebliche oder kurzfristige Beeinträchtigungen der Nutzung handelt.


Ist die Durchführung der virtuellen Messe lediglich zeitweise aus Gründen nicht möglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird die Durchführung nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Aussteller zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Zahlungsanspruch des Veranstalters bestehen.


10.2.5 Der Veranstalter stellt lediglich die notwendige Plattform zur Platzierung der virtuellen Messestände zur Verfügung. Für die Inhalte der Messestände sowie der über die verfügbare Chat-Schnittstelle geführten Gespräche und / oder eventuelle Vertragsabschlüsse ist allein der jeweilige Aussteller des Messestandes verantwortlich.


Es obliegt dem Aussteller, die nötigen Drittrechte für die Einstellung von Inhalten vorher einzuholen. Der Aussteller ist insbesondere verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen (Logos, Text- und Bildmaterial, Videos etc.) auf deren Rechtmäßigkeit, sowie auf ggf. bestehende Drittrechte zu überprüfen. Auf die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes, des Markengesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird hingewiesen. Der Veranstalter überprüft die zur Verfügung gestellten Daten ausdrücklich nicht auf deren Richtigkeit und Rechtsmäßigkeit.


Der Aussteller stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund seines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens gegen den Veranstalter geltend machen können. Hiervon umfasst sind auch die angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten in deren gesetzlicher Höhe. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aussteller die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. In jedem Fall ist der Aussteller jedoch verpflichtet, den Veranstalter bei einer möglichen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren und alle zur Überprüfung und Verteidigung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.


10.2.6 Der Veranstalter informiert regelmäßig über seine eigenen Medien (Print, online, digital) sowie über die üblichen Social-Media Kanäle (z.B. XING, Facebook, LinkedIn, Twitter) über die die virtuelle Messe (Aussteller, Produkte, Vorträge etc.).


10.2.7 Der Veranstalter übernimmt außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung für den Inhalt der Angebote Dritter. Gleiches gilt für Schäden oder sonstige Störungen, die in der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Soft- oder Hardware der Nutzer begründet liegen. Dies gilt auch für Störungen, Fehler, Verzögerungen oder sonstige Leistungshindernisse, die bei der Übermittlung von Inhalten über das Internet auftreten. Eine Haftung für Folgen eingeschränkter Verfügbarkeit des Internets – gleich welcher Art und aus welchem Grund – ist ausgeschlossen.


Der Veranstalter haftet unbeschränkt im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.


11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit dem Verlag geschlossen werden.


Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht


Teilnehmer haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer dem Veranstalter


media2business GmbH,
ges. v. d. GF Dr.-Ing. Stefan Schlegel,
Am Friedrichshain 22
10407 Berlin


Fax +49 (0)30 42151-480;
Tel +49 (0)30 42151-0,
E-Mail: leserservice(at)media2b.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Teilnehmer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular für Warenlieferungen (PDF Widerruf Veranstaltung media2business GmbH) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


Folgen des Widerrufs


Wenn der Teilnehmer diesen Vertrag widerruft, hat der Verlag dem Teilnehmer alle Zahlungen, die er vom Teilnehmer erhalten hat, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verlag eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verlag dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen oder beginnen die vom Teilnehmer gebuchten Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist, so hat der Teilnehmer dem Verlag einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Teilnehmer den jeweiligen Verlag von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen/Veranstaltungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Veranstaltungen entspricht.


Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher bei Lieferung digitaler Inhalte


Der Verlag stellt dem Teilnehmer seine Online-Veranstaltungen als digitale Inhalte per Live-Stream zur Verfügung. Bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht unter folgenden Voraussetzungen:

  • der Verlag hat mit der Ausführung des Vertrags begonnen, nachdem der Teilnehmer
  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verlag mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags (d.h. mit Beginn der Online-Veranstaltung) sein Widerrufsrecht verliert.


12. Datenschutz   

12.1. Der Verlag schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden werden die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts beachtet.


Der Verlag und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten, Mitveranstalter verarbeiten und verwenden die Daten zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung und, sofern der Teilnehmer eingewilligt hat oder der jeweilige Verlag und Mitveranstalter/Kooperationspartner gesetzlich dazu berechtigt sind, für werbliche Zwecke aus ihrem jeweiligen Geschäftsbereich. Der Verlag informiert die Teilnehmer auch  unabhängig von einer ausdrücklichen Einwilligung, über eigene und ähnliche Angebote oder Dienstleistungen per E-Mail gemäß einer Interessensabwägung nach Art. 6 Abs. 1 f DSGVO.


Die Daten können zu den genannten Zwecken auch an Dienstleister (Auftragsverarbeiter) weitergegeben werden.


Die Teilnehmer können der werblichen Nutzung ihrer Daten jederzeit schriftlich bei:


media2business GmbH,
ges. v. d. GF Dr.-Ing. Stefan Schlegel
Am Friedrichshain 22
10407 Berlin
Fax +49 (0)30 42151-480;
Tel +49 (0)30 42151-0,
E-Mail: leserservice(at)media2b.de


widersprechen (Angabe der Mailadresse und des Namen erforderlich, unter denen der Widersprechende registriert/angemeldet ist).


12.2 Auf der Veranstaltung wird eine Liste der angemeldeten Teilnehmer (Unternehmen, Vor- und Nachname, Position, Ort) veröffentlicht. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung dieser Daten auf der Teilnehmerliste einverstanden.


Der Teilnehmer hat nach Durchführung der gebuchten Veranstaltung jederzeit das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung der über ihn zur Vertragsdurchführung gespeicherten Daten. Der Teilnehmer kann jederzeit der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Hierfür entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.


12.3 Die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen des Verlags sind abzurufen unter: http://www.media2b.de/datenschutz/media2businessgmbh


Im Rahmen der Veranstaltung fertigt der Verlag bzw. beauftragte oder akkreditierte Personen sowie Dienstleister zu Informations- und Werbezwecken Bild- und Videoaufnahmen an. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der unentgeltlichen Anfertigung und Verbreitung dieser Aufnahmen auf den Internetseiten, in den Printmedien und sozialen Medien sowie zu weiteren Informations- und Werbezwecken des Verlags sowie der Sponsoren und Partner der Veranstaltung einverstanden.


Alle Bild- und Veröffentlichungsrechte liegen bei dem Veranstalter. Bild-, Video- oder Tonaufzeichnungen der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient.


14. Außergerichtliche Streitbeilegung sowie Hinweis nach § 36 VSBG

Der Verlag weist darauf hin, dass er zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet sind und an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnimmt.


15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des UN‐Kaufrechts.


15.2 Für alle Beteiligten, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, wird als Erfüllungsort München und als Gerichtsstand die Zuständigkeit der Münchener Gerichte vereinbart, soweit kein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand einschlägig ist. Diese Zuständigkeit gilt auch für Nicht‐Kaufleute, sofern sie gemäß der deutschen Zivilprozessordnung und der EuGVVO vereinbart werden darf.


15.3 Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die technische Plattform sowie den Datenschutz betreffen.


15.4 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit gesetzlich erforderlich, oder der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis bzw. des Textformerfordernisses. 


15.5 Für den Fall dass eine Regelungslücke vorliegt, verpflichten sich die Vertragspartner, die fehlende Bestimmung durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht. Das Gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke dadurch entsteht, dass eine Regelung unwirksam oder nichtig ist, und keine gesetzliche Regelung zum Füllen der Regelungslücke zur Verfügung steht.


15.6 Für die Auslegung der Teilnahmebedingungen und aller übrigen Bedingungen sind der deutsche Text und das deutsche Recht maßgebend.

Stand Juni 2026
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Softwareprodukte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Softwareprodukte der media2business GmbH

Stand Juni2026


A. Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen

Dieses Angebot des Verlags richtet sich ausschließlich an Kaufleute und gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

I. Beauftragung und Einbeziehung dieser AGB

1. Beauftragung.

Die Vertragspartner vereinbaren die konkrete Leistungserbringung durch Beauftragungen. Beauftragungen regeln die Details der Leistungserbringung. Sie umfassen eine konkrete Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls den Zeitraum der Leistungserbringung. Beauftragungen bestehen aus dem Angebot von media2business und der Annahme oder der Bestellung des Kunden über den Bestellschein von media2business. Angebote, Annahmen und Bestellungen werden im Regelfall per E-Mail ausgetauscht.

Alle Beauftragungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform und nehmen grundsätzlich auf diese AGB Bezug. Eine Bestellung des Kunden, die Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen zum Angebot von media2business enthält, wird erst nach Zugang einer Auftragsbestätigung von media2business beim Kunden rechtswirksam. Nicht als Auftragsbestätigung in diesem Sinne gilt die zwingend vorgegebene Ausführung technischer oder organisatorischer Vorgänge des Kunden zum Vertragsabschluss (z. B. die Bestellprozesse einer elektronischen Einkaufsplattform). Die Ausführung solcher Vorgänge gilt nur dann als Auftragsbestätigung, wenn media2business vor Ausführung dieser technischen oder organisatorischen Vorgänge ausreichende Gelegenheit gewährt wurde, die Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen zu verhandeln.

2. Mögliches Leistungsportfolio der Beauftragungen.

Gegenstand von Beauftragungen können insbesondere folgende Leistungen sein:


• Dauerhafte (kaufrechtliche) Überlassung von Softwareapplikationen;
• Wartungs- und Supportleistungen bei verkauften Softwareapplikationen;
• Bereitstellung von SaaS-Applikationen.


Die im Einzelnen geschuldete Leistung ergibt sich jeweils aus der konkreten Beauftragung und den dieser ggf. beigefügten Unterlagen.

3. Rangfolge.

Die Bestimmungen in einer Beauftragung gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.


II. Widersprechende AGB

Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zu den Bedingungen der AGB von media2business stehen, gelten die AGB von media2business vorrangig.

III. Mitwirkung und Aufgaben des Kunden

1. Einzelne Mitwirkungsleistungen.


1.1 Produktübergreifende Mitwirkungsleistungen.

Vorbehaltlich einer weitergehenden Festlegung in der Beauftragung erbringt der Kunde folgende Mitwirkungsleistungen:

  • Benennung eines im notwendigen Umfang erreichbaren Ansprechpartners. Der vom Kunden zu benennende Ansprechpartner ist für die Erbringung der Mitwirkungsleistungen des Kunden verantwortlich.
  • Anzeige von Sach- und Rechtsmängeln
  • Prüfung (z. B. durch geeignete Tests) der Eignung einer vertragsgegenständlichen Softwareapplikation für die vom Kunden vorgesehenen Zwecke.

1.2 Datensicherheit.

Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche mit einer vertragsgegenständlichen Softwareapplikation verarbeiteten Daten im angemessenen Umfang geschützt und gesichert werden, redundante und geeignete Datensicherungs- und Datenverarbeitungssysteme eingerichtet werden.

1.3 Verantwortung Infrastruktur.

Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in den Besonderen Bestimmungen dieser AGB liegt die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur, in der der Kunde Softwareapplikationen von MEDIA2BUSINESS einsetzt, liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

1.4 Weitergehende Mitwirkungsleistungen.

Weitergehende Mitwirkungsleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung von media2business (insbesondere aus den Angeboten von media2business) sowie ggf. aus den weiteren Bestimmungen dieser AGB.

2. Bedeutung der Mitwirkungsleistungen.

Mitwirkungsleistungen des Kunden sind vertragliche Hauptleistungspflichten. Der vom Kunden zu benennende Ansprechpartner ist für die Erbringung und Koordination der Mitwirkungsleistungen des Kunden verantwortlich.

3. Folgen unzureichender Mitwirkung.

media2business ist für Verzögerungen der eigenen Leistungserbringung und etwaige daraus beim Kunden entstehende Schäden, die sich aus einer verspäteten oder einer nicht erbrachten Mitwirkungsleistung des Kunden ergeben, nicht verantwortlich. Folgen unzureichender Mitwirkungsleistungen stellen keine Leistungsmängel dar.

Sofern der Kunde seine vereinbarten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich etwaige für die Leistungserbringung von media2business festgelegten Termine entsprechend. media2business wird den Kunden über Anpassungen und Verlängerungen informieren und wird dabei auf die konkrete, nicht erbrachte Mitwirkungsleistung Bezug nehmen. Im Übrigen ist media2business zur Geltendmachung von Mehr- und Zusatzaufwänden berechtigt, die media2business durch nicht oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen entstehen.

IV. Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Vergütung, Steuern.

MEDIA2BUSINESS erhält für die im Rahmen einer Beauftragung erbrachten Leistungen die in der jeweiligen Beauftragung ausgewiesene Vergütung. Die in der Beauftragung vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich etwaiger nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigenden Steuern (Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern).

Bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hat der Kunde zum Nachweis seiner Befreiung von der Umsatzsteuer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin/Bereitstellungstermin mitzuteilen. Im Falle des Unterbleibens der rechtzeitigen und vollständigen Mitteilung behält sich media2business die Berechnung der jeweils gültigen Umsatzsteuer vor. Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union ist media2business berechtigt, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer des Drittlandes nachzuberechnen, sofern media2business als Steuerschuldner durch die zuständigen Behörden des Drittlands in Anspruch genommen wird.

2. Währung.

Sämtliche Preisangaben in Beauftragungen verstehen sich ausschließlich in Euro.

3. Zahlungsbedingungen.

Die Zahlungsbedingungen legen die Vertragspartner ebenfalls in der jeweiligen Beauftragung fest. Sofern die Beauftragung keine abweichenden Regelungen enthält, sind Rechnungen von media2business innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnungstellung kann auch elektronisch erfolgen.

Der Kunde kann media2business in der Beauftragung dazu ermächtigen, die Rechnungen für die in Anspruch genommenen Leistungen per SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Kunde hat in diesem Fall für die erforderliche Deckung seines Bankkontos zu sorgen. Etwaig anfallende Rücklastschriftgebühren aufgrund mangelnder Deckung seitens des Kundenkontos werden mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr i. H.v. 25,00 Euro berechnet.

4. Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen.

media2business ist berechtigt, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Überlassung von SaaS-Applikationen) vereinbarten jährlichen Pauschalpreise für die vertraglichen Leistungen jeweils zum Ende eines Kalenderjahres angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung kann frühestens zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres nach Vertragsschluss erfolgen. media2business wird den Kunden über die geplante Preisänderung mit angemessener Ankündigungsfrist, mindestens vier Monate (4) zum Ende des Kalenderjahres, mindestens in Textform informieren. Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Pauschalpreise als vom Kunden angenommen. Beläuft sich die Änderung auf mehr als fünf (5) Prozent des Pauschalpreises für das Vorjahr, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht von drei (3) Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu. media2business weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

5. Verzug.

Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Rechtsvorbehalt.

Die Einräumung der Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Leistungen von media2business wird erst wirksam, wenn der Kunde die in einer Beauftragung für die Leistung vereinbarte Vergütung an media2business gezahlt hat. media2business behält sich darüber hinaus das Eigentum an den überlassenen beweglichen Sachen, insbesondere an Datenträgern, bis zur Zahlung der Vergütung vor, soweit im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen einer Beauftragung das Eigentum zu übertragen ist. Der Nutzungsrechts- und Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn alle Forderungen von media2business an den Kunden aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen sind.

7. Aufrechnung.

Gegen Forderungen von media2business kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten sowie aus demselben Vertragsverhältnis (Beauftragung) stammenden Forderungen aufrechnen.

V. Verletzung von Rechten Dritter (Rechtsmängel)

1. Mängelanzeige.

Der Kunde wird media2business unverzüglich über behauptete Rechtsmängel oder Schutzrechtsverletzungen in Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Rahmen einer Beauftragung informieren und wird im Übrigen angemessene Unterstützung bei der Abwehr solcher Ansprüche leisten.

2. Freistellung.

media2business stellt den Kunden von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die eine Patent- oder Urheberrechtsverletzung bzw. eine Verletzung anderer Schutzrechte zum Gegenstand haben und auf einer vertragsgemäßen Nutzung der unter einer Beauftragung erbrachten Leistung basieren. Die Freistellung umfasst alle berechtigten Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung einer Leistung ergeben und gegen den Kunden geltend gemacht werden. Der Freistellungsanspruch setzt voraus, dass

  • media2business umgehend über den behaupteten Anspruch informiert wird;
  • media2business im zulässigen und möglichen Rahmen die umfassende Kontrolle der Verteidigung oder etwaiger Vergleichsverhandlungen überlassen wird und
  • der Kunde media2business mit angemessener Unterstützung und Information zur Verfügung steht.

media2business übernimmt die Kosten der angemessenen Unterstützung. Für diese Freistellungsverpflichtung von media2business gelten die Haftungsregelungen gemäß Abschnitt B.VI dieser AGB.

3. Rechte des Kunden.

Wenn eine Leistung Gegenstand einer Schutzrechtsverletzungsklage oder -maßnahme wird, wird media2business nach seiner Wahl unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden

  • dem Kunden ohne zusätzliche Kosten das Recht zur Fortsetzung der Nutzung dieser Leistung verschaffen oder
  • diese Leistung ersetzen oder verändern, so dass die Schutzrechtsverletzung oder der Rechtsmangel beseitigt wird.
    Soweit keine der vorstehenden Alternativen wirtschaftlich sinnvoll ist, ist der Kunde berechtigt, von der betroffenen Beauftragung zurückzutreten. media2business wird die unter der betroffenen Beauftragung gezahlte Vergütung ggf. anteilig zurückerstatten. Sofern Gegenstand der Beauftragung ein Dauerschuldverhältnis ist, tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
    Darüber hinaus ist der Kunde zur Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche bei Rechtsmängeln berechtigt, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind.

VI. Allgemeine Haftungsbeschränkung

media2business haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund (Verzug, Sach- und Rechtsmängel, Schutzrechtsverletzungen, Schlechtleistung), im Rahmen jeder Beauftragung ausschließlich wie folgt:

1. Unbegrenzte Haftung.

media2business haftet unbegrenzt in folgenden Fällen:

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
  • Verletzungen des Lebens oder Körpers unabhängig von der Form des Verschuldens;
  • Übernahme von Garantien;
  • Arglist.

2. Haftungsbegrenzung bei leichter Fahrlässigkeit.

Sofern keiner der Fälle des Abschnitts B.VI.1 vorliegt, media2business jedoch eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist media2business zum Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche Vertragspflicht, die die Durchführung einer Beauftragung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

3. Produkthaftungsgesetz.

Die Haftung von media2business nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

4. Haftungsausschluss.

Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Aufstände, staatliche Maßnahmen), das alleinige Verschulden des Kunden (z. B. Missbrauch von Zugangsdaten, Nichteinhaltung von zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen) oder auf Dritte zurückzuführen sind.

5. Mitverschulden.

Sofern ein Schaden von beiden Vertragspartnern verursacht wurde, ist das Mitverschulden des Kunden zu berücksichtigen.

VII. Einsatz von Subunternehmern

Sofern media2business bei Durchführung einer Beauftragung den Einsatz von Subunternehmern beabsichtigt, wird media2business die Subunternehmer im jeweiligen Angebot oder in der Produktbeschreibung aufführen. Der Kunde darf dem Einsatz eines Subunternehmers bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widersprechen.

VIII. Geheimhaltung/Vertraulichkeit/Datenschutz

1. Geheimhaltung/Vertraulichkeit.

Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne schriftliche Zustimmung an Dritte zu übermitteln. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur wie in den Bestimmungen dieser AGB oder den Beauftragungen vorgesehen zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu untersagen. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu einer missbräuchlichen Nutzung vertraulicher Informationen kommt.

2. Datenschutz.

2.1 Datengeheimnis.

media2business verpflichtet sich, das Datengeheimnis entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und verpflichtet sich weiter, das Datengeheimnis auch nach Beendigung einer Beauftragung zu wahren. media2business verpflichtet sich weiterhin, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet wurden.

2.2 Auftragsverarbeitung.

Sofern nach dem Gegenstand der Beauftragung erforderlich, werden die Vertragspartner in Ergänzung zu einer Beauftragung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO schließen.

IX. Anwendbares Recht

Für diese AGB sowie für sämtliche Beauftragungen von media2business gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Übereinkommens zum internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

X. Schlichtung und Gerichtsstand

1. Schlichtung.

Bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder geschlossenen Beauftragungen soll vor Anrufung der ordentlichen Gerichte die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI e.V.) als Schlichter herangezogen werden. Dies gilt auch im Fall von Streitigkeiten über die Rechtsunwirksamkeit dieser AGB und/oder Beauftragungen und/oder einzelner Bestimmungen. Die Schlichtung erfolgt nach der jeweils gültigen Schlichtungsordnung der DGRI. Die Durchführung der Schlichtung ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.

2. Gerichtsstand. Gerichtsstand ist Berlin.

XI. Änderung der AGB

media2business behält sich vor, bei Vorliegen von sachlichen Gründen AGB auch innerhalb einer laufenden Beauftragung zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner nicht zumutbar. Eine Änderung der AGB kommt insbesondere in Betracht,

  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist;
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden;
  • soweit media2business verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
  • soweit media2business damit einem gegen media2business gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
  • soweit media2business zusätzliche, gänzlich neue Leistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung und Anpassung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
     

media2business wird den Kunden über die geplante Änderung mit angemessener Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen informieren. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden steht dem Kunden für Beauftragungen, die ein Dauerschuldverhältnis begründen, ein Sonderkündigungsrecht zu. media2business weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

XII. Sonstige Bestimmungen

Übertragung/Abtretung.

Der Kunde ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus den Beauftragungen im Sinne dieser AGB an Dritte zu übertragen, es sei denn, media2business stimmt dieser Übertragung zu. Die Zustimmung liegt im alleinigen Ermessen von media2business. Eine Übertragung ohne Zustimmung ist unwirksam.

1. Referenzkundennennung.

media2business ist berechtigt, den Kunden auf seiner Website und in seinen Marketingunterlagen als Referenzkunden zu benennen und das Logo des Kunden dafür zu verwenden, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung darf bei Vorliegen eines berechtigten Interesses verweigert werden.

2. Höhere Gewalt.

Im Falle von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die media2business ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen als solche oder zum vereinbarten Termin oder in der vereinbarten Frist zu erbringen, ist media2business von der Leistungspflicht befreit bzw. verlängern sich diese Fristen/Termine - auch während des Verzuges - um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier (4) Monaten, hat jeder Vertragspartner das Recht, die Beauftragung außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wird infolge der genannten Umstände die Leistung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, ist media2business insoweit von ihrer Leistungspflicht befreit.

B. Besondere Bestimmungen für die Bereitstellung von SaaS-Applikationen

I. Leistungsumfang

Gegenstand einer Beauftragung über die Bereitstellung einer SaaS-Applikation ist die Überlassung der jeweiligen SaaS-Applikation zur Nutzung über das Internet und die Überlassung von Speicherplatz.

II. Produktbeschreibungen

Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der vertragsgegenständlichen SaaS-Applikation ergibt sich aus ihrer aktuellen Produktbeschreibung auf der Webseite von media2business (www.media2business.de) und der Webseite der jeweiligen SaaS-Applikation. Für die Softwarelösung instrom sind die Produktbeschreibung und deren Funktionsumfang auf der Webseite www.instrom.de zu finden.

III. Bereitstellung, Speicherplatz, Verfügbarkeit

1. Bereitstellung der SaaS-Applikation. 

media2business stellt dem Kunden für die Laufzeit einer Bestellung die in dieser bezeichnete SaaS-Applikation in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet media2business die vertragsgegenständliche SaaS-Applikation auf einem Server im von ihr verantworteten Rechenzentrum ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

Die SaaS-Applikation und die darin enthaltenen Daten werden auf dem Server von media2business regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.

2. Überlassung von Speicherplatz

media2business überlässt dem Kunden einen in der jeweiligen Beauftragung definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem in der Beauftragung festgelegten Umfang, ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird media2business den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit bei media2business.

3. Verfügbarkeit und Wartungsfenster.

media2business stellt dem Kunden die vertragsgegenständliche SaaS-Applikation 24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr mit einer Verfügbarkeit von angestrebten 99,5% pro Kalenderjahr bereit. Eine jederzeitige Verfügbarkeit ist ausdrücklich nicht geschuldet. Unterbrechungen während eines Wartungs- oder Instandsetzungsfensters sowie nicht media2business zu vertretender Ausfallursachen, z. B. Stromausfall oder Internetdienstunterbrechungen, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

media2business wartet den Betrieb der SaaS-Applikation und wird etwaige auftretende Fehler beheben. Wartungs- und Instandsetzungsfenster liegen im Regelfall zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr. Währenddessen hat media2business die
Möglichkeit, die vertragsgegenständliche SaaS-Applikation im notwendigen Umfang außer Betrieb zu nehmen. Soweit möglich, wird media2business den Kunden hierüber rechtzeitig informieren.

IV. Bereitstellung von Aktualisierungen und Form der Bereitstellung

1. Weiterentwicklung und Aktualisierungen.

media2business entwickelt die vertragsgegenständliche SaaS-Applikation laufend weiter und wird diese durch laufende Aktualisierungen verbessern, insbesondere wird die SaaS-Applikation an die relevanten gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
media2business steht es im billigen Ermessen frei, den Funktionsumfang von Aktualisierungen gegenüber früheren Programmständen der vertragsgegenständlichen SaaS-Applikation in Folge technischer Neuerungen oder veränderter Marktanforderungen zu verändern, es sei denn, eine solche Veränderung ist für den Kunden unzumutbar. Sofern die Veränderung einen für den Kunden wesentlichen Funktionsbestandteil betrifft und dieser in der neuesten Aktualisierung nicht mehr enthalten ist, kann der Kunde die betreffende Beauftragung außerordentlich kündigen.

2. Form der Bereitstellung.

Aktualisierungen werden entsprechend der Bestimmungen in Abschnitt C.III.1 bereitgestellt.

3. Unterrichtung des Kunden.

media2business unterrichtet den Kunden über den Umfang und die Art der Abweichungen von der jeweiligen Aktualisierung in der jeweils aktualisierten Produktbeschreibung oder durch audiovisuelle Erläuterungen, zum Beispiel im Rahmen eines Webinars.

V. Betreuung und Hotline

1. Allgemeines.

media2business stellt dem Kunden die Möglichkeit zur telefonischen Kontaktaufnahme (+49 (0) 30-42151-350) sowie einer Kontaktaufnahme per E-Mail in Deutsch oder Englisch zur Verfügung (leserservice(at)media2b.de).

2. Aufgaben der Hotline.

media2business bietet dem Kunden über die Hotline Auskunft zu Fragen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Benutzung der vertragsgegenständlichen SaaS-Applikation. Die Anzahl der Kontaktaufnahmen mit der Hotline ist grundsätzlich unbegrenzt, jedoch auf von media2business autorisierte Mitarbeiter des Kunden beschränkt. Teilnehmer von Produktschulungen gelten als autorisiert, wenn sie mindestens zwei verschiedene Schulungen besucht haben. In der Beauftragung können weitere Mitarbeiter autorisiert oder Bedingungen hierfür vereinbart werden.

3. Erreichbarkeit der Hotline.

Die telefonische Hotline steht dem Kunden während eines Arbeitstags (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Standort Berlin) zur Verfügung.

Geht eine Anfrage per E-Mail außerhalb des Arbeitstags ein oder kann eine Auskunft nicht sofort erteilt werden, erfolgt am nächsten Arbeitstag eine Rückmeldung durch einen Mitarbeiter von media2business.

VI. Besondere Mitwirkung und Aufgaben des Kunden

1. Qualifikation der Hotline-Nutzer.

Der Kunde stellt sicher, dass die zur Hotline-Nutzung autorisierten Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse zu Betriebssystemen, Browsern und anderen systemnahen Komponenten haben.

2. Übermittlung von Informationen zu gesetzlichen Änderungen.

Der Kunde übermittelt media2business Informationen und Unterlagen zu gesetzlichen Änderungen, die für den Einsatz der vertragsgegenständlichen SaaS-Applikation relevant sind.

3. Übermittlung von Informationen.

Der Kunde übermittelt media2business allgemeine Informationen zum bei ihm umsetzten Datensicherheitskonzept, zur Administration sowie zur Anzahl der Nutzer.

4. UserID und Passwort.

Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der vertragsgegenständlichen SaaS-Applikation selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Applikation erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

5. Keine Nutzung des Speicherplatzes für rechtswidrige Inhalte.

Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

6. Maßnahmen zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff Dritter.

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der vertragsgegenständlichen SaaS-Applikation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Beachtung des Urheberrechts hinweisen.

7. Umgang mit Daten.

Unbeschadet der Verpflichtung von media2business zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der vertragsgegenständlichen SaaS-Komponente erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

VII. Rechtseinräumung

1. Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte.

media2business räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in der jeweiligen Beauftragung bezeichneten SaaS-Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) während der Laufzeit der Beauftragung bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die vertragsgegenständliche SaaS-Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der vertragsgegenständlichen SaaS-Applikation laut jeweils aktueller Produktbeschreibung abgedeckt ist.

Der Kunde darf die vertragsgegenständliche SaaS-Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SaaS-Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) laut jeweils aktueller Produktbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SaaS-Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) in den Arbeitsspeicher auf dem Server von media2business, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SaaS-Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oÄ) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

2. Kein Recht zur Weiterveräußerung und Unterlizenzierung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständliche SaaS-Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SaaS-Applikation (einschließlich aller Aktualisierungen) wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Die gewerbliche Weitergabe von aus der vertragsgegenständlichen SaaS-Applikation erzeugten PDFs und HTML-Ansichten, elektronisch oder in Papierform, ist dem Kunden nicht gestattet.

VIII. Sachmängel der SaaS Komponente und etwaiger Aktualisierungen

1. Mängelbeseitigung.

media2business gewährleistet, dass die vertragsgegenständliche SaaS-Applikation und ihre Aktualisierungen frei von Sachmängeln sind. Als Sachmängel gelten bei sämtlichen SaaS-Applikation und ihren Aktualisierungen Abweichungen von der Produktbeschreibung, soweit diese den Wert oder die Eignung zur üblichen, dort beschriebenen Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Ein unerheblicher Sachmangel lässt Mängelansprüche nicht entstehen.

2. Mängelanzeige.

Der Kunde ist verpflichtet, media2business unverzüglich über ihm bekannt gewordene Sachmängel zu informieren. Unterlässt er dies, entfallen etwaige Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte des Kunden (§ 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechend).

3. Nachfrist.

Sollte es media2business wiederholt nicht möglich sein, binnen angemessener Frist einen Mangel zu beseitigen, kann der Kunde nach ergebnislosem Ablauf einer weiteren, schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens zwei (2) Wochen die Vergütung mindern oder die Beauftragung kündigen.

4. Weitere Rechte des Kunden.

Neben der Kündigung aus wichtigem Grund ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz von Aufwendungen zu verlangen, sofern media2business seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat. Für Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Beschränkungen in Abschnitt B.VI. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen ist die verschuldensunabhängige Haftung von media2business nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Sachmängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ausgeschlossen.

VIII. Widerrufsrecht für Verbraucher

„Verbraucher“ sind im Sinne des § 13 BGB natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) grundsätzlich ein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
 

Werden digitale Inhalte auf einem körperlichen Datenträger (z.B. CD, USB-Stick) an Verbraucher geliefert, gilt:


Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


media2business GmbH
Am Friedrichshain 22
10407 Berlin
Deutschland
Fax +49 30 42151-232
leserservice(at)media2b.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (PDF Widerruf Software media2business GmbH) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 

Zur Erklärung des Widerrufs kann das folgende Formular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:
 

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an  
 

media2business GmbH
Am Friedrichshain 22
10407 Berlin, Deutschland

Fax +49 30 42151-232
leserservice(at)media2b.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden 
 

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
 

Name des/der Verbraucher(s)
 

Anschrift des/der Verbraucher(s)
 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
 

Datum


___


(*) Unzutreffendes streichen
 

Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts

1. Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über

  • die Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB;
  • die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB (Einzelhefte; bei Abonnement-Verträgen besteht ein Widerrufsrecht).

2. Das Widerrufsrecht besteht auch nicht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB).

3. Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers, wenn die media2business GmbH mit der Ausführung des Vertrags über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z.B. Downloads, E-Paper, E-Books) begonnen hat, nachdem Sie

  • ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen,
  • und Sie bestätigt haben, dass Sie Kenntnis davon hatten, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsschluss von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen können.
 

IX. Laufzeit und Kündigung

1. Laufzeit.

Die Laufzeit für Beauftragungen über die Bereitstellung einer SaaS-Applikation und deren Aktualisierungen beträgt regelmäßig 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis nicht rechtzeitig ordentlich kündigt (vgl. Abschnitt C.IX.2). Aus der jeweiligen Beauftragung kann sich eine abweichende Regelung ergeben, die dieser Bestimmung vorgeht.

2. Ordentliche Kündigung.

Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Aus der jeweiligen Beauftragung kann sich eine abweichende Regelung ergeben, die dieser Bestimmung vorgeht.

3. Außerordentliche Kündigung.

Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 BGB bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund darf in der Regel nur erfolgen, wenn dem Vertragspartner vor Ausspruch der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde und diese Frist erfolglos verstrichen ist. Die Frist zur Abhilfe muss unmittelbar nach Kenntnis des wichtigen Grundes erfolgen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn

  • der Vertragspartner die geschuldete Leistung ernsthaft und endgültig verweigert;
  • besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Soweit die Frist zur Abhilfe erfolglos verstreicht und einem Vertragspartner das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zusteht, kann die Kündigung nur binnen einer Frist von einem (1) Monat nach Ablauf der Abhilfefrist ausgesprochen werden. Soweit eine Abhilfefrist nicht erforderlich ist, muss die Kündigung spätestens zwei (2) Monate nach Kenntnis von den zur Kündigung berechtigenden Umständen ausgesprochen werden. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben vom Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Es gelten die Begrenzungen in Abschnitt B.VI der AGB.

4. Folgend der Beendigung.

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird MEDIA2BUSINESS dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, zu löschen

C. Besondere Bestimmungen bei dauerhafter (kaufrechtlicher) Überlassung von Softwareapplikationen

I. Leistungsumfang

1. Leistungsübersicht bei Kauf.

Gegenstand einer Beauftragung über den Kauf von einer Softwareapplikation ist die dauerhafte Überlassung dieser Softwareapplikation.

2. Angebotene Lizenzmodelle.

Die Lizenzmodelle, auf deren Basis media2business Softwareapplikationen dauerhaft überlässt, ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung.

II. Produktbeschreibung

Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation ergibt sich aus ihrer aktuellen Produktbeschreibung auf der Web-Site von media2business (www.media2business.de).

III. Lieferumfang und Form der Lieferung

1. Lieferumfang.

media2business liefert die vertragsgegenständlichen Softwareapplikation im Objektcode sowie die dazugehörige Dokumentation.

2. Form der Lieferung.

Die Lieferung der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation kann mittels Übersendung eines Datenträgers oder per Download erfolgen. Sofern die vertragsgegenständliche Softwareapplikation per Download zur Verfügung gestellt wird, überlässt media2business dem Kunden die für die Durchführung des Downloads und die Inbetriebnahme der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation erforderlichen Informationen, wie beispielsweise Passwort oder Lizenzschlüssel.

3. Leistungserbringung.

Mit der Beauftragung hat der Kunde die Möglichkeit, die für den Download erforderlichen Informationen zu erhalten. Sofern er nicht innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen nach Beauftragung diese anfragt, gilt die Leistung von media2business als erbracht und media2business ist berechtigt, die Überlassung der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation in Rechnung zu stellen.

IV. Besondere Mitwirkung und Aufgaben des Kunden

1. Prüfung und Tests.

media2business räumt dem Kunden vor Erwerb der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation die Möglichkeit ein, sich über deren Funktionen zu informieren und die vertragsgegenständlichen Softwareapplikation umfassend zu testen. Der Kunde wird von dieser Möglichkeit in angemessenem Umfang Gebrauch machen.

2. Einhaltung der Systemanforderungen.

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Infrastruktur für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation geeignet ist. Die grundlegenden jeweiligen Systemanforderungen sind in der Dokumentation aufgeführt.

3. Beistellung von Drittprodukten.

Der Kunde ist zudem dafür verantwortlich, die für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation erforderlichen Drittprodukte zu erwerben und deren ausreichende Lizenzierung sicherzustellen.

V. Rechtseinräumung

1. Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte.

Der Kunde erhält an der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation das nicht-ausschließliche und dauerhafte Recht, diese Softwareapplikation ausschließlich im Rahmen des in der jeweiligen Beauftragung beschriebenen Lizenzmodells (siehe Abschnitt D.I) in dem erworbenen Programmstand für seine internen Geschäftszwecke zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, auf Basis oder mit der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation Dienstleistungen (insbesondere Rechenzentrumsleistungen, Application Service Providing (ASP), Software as a Service (SaaS), Business Process Outsourcing) für Dritte anzubieten. Die gewerbliche Weitergabe von aus der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation erzeugten PDFs und HTML-Ansichten, elektronisch oder in Papierform, ist dem Kunden nicht gestattet.

2. Sicherheitskopien.

Der Kunde ist berechtigt, sich in angemessenem Umfang Sicherheitskopien der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation zu erstellen.

3. Weiterveräußerung.

Eine Unterlizenzierung oder Vermietung der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation ist nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, die erworbenen Nutzungsrechte der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation einmalig an einen Dritten weiterzuveräußern, sofern er mit dem Dritten in Bezug auf die v vertragsgegenständlichen Softwareapplikation vereinbart, dass die vorliegenden Bedingungen zur Rechtseinräumung mit der Maßgabe auch dem Dritten gegenüber gelten, dass er an die Stelle des Kunden tritt. Bei einer Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kopien der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation und der dazu gehörenden Dokumentation an den Erwerber weiterzugeben und die auf seinen Systemen vorhandenen Kopien zu löschen.

VI. Sachmängel der überlassenen Softwareapplikation

1. Verjährungsfrist.

Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren zwölf (12) Monate nach Ablieferung der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation (siehe Abschnitt D.III). Im Falle von Arglist oder Vorsatz oder für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.

2. Untersuchungs- und Rügepflicht.

Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Softwareapplikation unverzüglich nach Ablieferung auf etwaige Sachmängel zu untersuchen. Sofern der Kunde media2business nicht innerhalb angemessener Frist über aufgetretene Mängel informiert, gilt die vertragsgegenständlichen Softwareapplikation als genehmigt im Sinne von § 377 Abs. 2 HGB.

3. Mängelanzeige.

Der Kunde ist verpflichtet, aufgetretene Sachmängel nachvollziehbar und reproduzierbar zu beschreiben und in Textform unverzüglich nach Feststellung an media2business zu melden.

4. Nacherfüllung.

Wenn der Kunde einen Sachmangel gemäß Abschnitt xxx an media2business meldet, wird media2business kostenlos nacherfüllen. Bei der Nacherfüllung berücksichtigt media2business die Schwere des Sachmangels und seine Auswirkungen beim Kunden. media2business wählt die Art der Nacherfüllung, im Regelfall wird durch Mängelbeseitigung in Form der Lieferung einer Aktualisierung nacherfüllt.

5. Handlungsanweisungen und Umgehungslösungen.

Soweit für den Kunden zumutbar, kann die Nacherfüllung durch Handlungsanweisungen erfolgen, die der Kunde selbst zur Beseitigung eines Sachmangels umsetzen kann. Solche Handlungsanweisungen sind insbesondere dann möglich, wenn der Kunde den Sachmangel mit minimalem Aufwand beseitigen kann oder wenn spürbare Auswirkungen des Sachmangels durch eine unmittelbare Umsetzung der Handlungsanweisung vermieden werden können. Eine zeitweise Umgehungslösung gilt als Mängelbeseitigung, sofern die Nutzung der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation nicht erheblich dadurch eingeschränkt wird und die Umgehungslösung für den Kunden zumutbar ist.

6. Nachfrist.

Wenn die Nacherfüllung, wie in Abschnitten D.VI.4 und D.VI.5 vorgesehen, innerhalb angemessener Zeit scheitert, wird der Kunde media2business eine angemessene Nachfrist setzen. Die Verpflichtung zur Nachfristsetzung besteht nicht, wenn

  • eine Nachfrist für den Kunden nicht zumutbar ist oder
  • media2business die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert.

7. Weitere Rechte des Kunden.

Scheitert die Nacherfüllung auch innerhalb der gemäß Abschnitt D.VI.7 zu setzenden Nachfrist, ist der Kunde berechtigt,

  • von der jeweiligen Beauftragung für die vertragsgegenständlichen Softwareapplikation zurückzutreten, es sei denn, der Sachmangel ist unerheblich, oder
  • die in der jeweiligen Beauftragung für die vertragsgegenständlichen Softwareapplikation vereinbarte Vergütung angemessen zu mindern.
    Neben Rücktritt oder Minderung ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz von Aufwendungen zu verlangen, sofern media2business seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt hat. Für Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten im Übrigen die Beschränkungen in Abschnitt B.VI.

D. Besondere Bestimmungen zur Wartung/zum Support bei dauerhafter Überlassung von Softwareapplikationen

I. Leistungsumfang

1. Übersicht der Leistungen.

Gegenstand einer Beauftragung über Wartungs- & Supportleistungen sind folgende Leistungen:

  • Überlassung von Aktualisierungen der Softwareapplikation,
  • Mängelbeseitigung sowie
  • Betreuung und Hotline.

Die konkreten, von media2business erbringenden Wartungs- & Supportleistungen ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht in der Beauftragung Abweichendes vereinbart ist.

2. Pflege der Dokumentation.

Die Pflege erstreckt sich auch auf die zur Softwareapplikation gehörende Dokumentation und die durch eine Aktualisierung ggf. notwendigen Anpassungen.


II. Besondere Mitwirkung und Aufgaben des Kunden bei Wartung & Support

Vorbehaltlich einer weitergehenden Festlegung in der Beauftragung erbringt der Kunde folgende zusätzliche Mitwirkungsleistungen:

  • Übergabe der erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Durchführung der Leistungen im Rahmen einer Beauftragung über Wartungs- & Supportleistungen;
  • Sicherstellung, dass zur Hotline-Nutzung autorisierte Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse zu Betriebssystemen, Browsern und anderen systemnahen Komponenten haben;
  • Durchführung von Tests der von media2business gelieferten Aktualisierungen;
  • Installation von Aktualisierungen;
  • Bereitstellung eines Fernwartungszugriffs, falls erforderlich;
  • Ermöglichung eines Zugangs zur Infrastruktur des Kunden, falls erforderlich.
  • Übermittlung von Informationen und Unterlagen zu gesetzlichen Änderungen, die für den Einsatz der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation relevant sind.

III. Überlassung von Aktualisierungen und Form der Lieferung

1. Aktualisierungen.

media2business entwickelt die vertragsgegenständliche Softwareentwicklung kontinuierlich weiter, insbesondere erfolgen Anpassungen an gesetzliche Änderungen und technologische Neuerungen. media2business stellt Aktualisierungen der jeweiligen Softwareapplikation im Objektcode sowie die dazugehörige Dokumentation in dem Funktionsumfang zur Verfügung, der vom Kunden mit der Beauftragung erworben wurde. media2business steht es im billigem Ermessen frei, den Funktionsumfang von Aktualisierungen gegenüber früheren Programmständen in Folge technischer Neuerungen oder veränderter Marktanforderungen zu verändern, es sei denn, eine solche Veränderung ist für den Kunden unzumutbar. Sofern die Veränderung einen für den Kunden wesentlichen Funktionsbestandteil betrifft und dieser in der neuesten Aktualisierung nicht mehr enthalten ist, kann der Kunde die betreffende Beauftragung außerordentlich kündigen.

2. Form der Lieferung.

Die Lieferung von Aktualisierungen der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation kann mittels Übersendung eines Datenträgers oder per Download erfolgen. Sofern die Programmstände von der Softwareapplikation per Download zur Verfügung gestellt werden, überlässt media2business dem Kunden die für die Durchführung des Downloads erforderlichen Informationen, wie beispielsweise Passwort.

3. Unterrichtung des Kunden.

media2business unterrichtet den Kunden über den Umfang und die Art der Abweichungen von der jeweiligen Aktualisierung durch eine Dokumentation oder durch audiovisuelle Erläuterungen.

IV. Mängelbeseitigung

1. Mängelbeseitigung.

media2business behebt Sachmängel der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation durch die Bereitstellung einer Aktualisierung oder durch andere Mittel, z. B. Handlungsanweisungen.
Soweit für den Kunden zumutbar, kann die Mängelbeseitigung durch Handlungsanweisungen erfolgen, die der Kunde selbst zur Beseitigung des Sachmangels umsetzen kann. Solche Handlungsanweisungen sind insbesondere dann möglich, wenn der Kunde den Sachmangel mit minimalem Aufwand beseitigen kann oder wenn spürbare Auswirkungen des Sachmangels durch eine unmittelbare Umsetzung der Handlungsanweisung vermieden werden können. Eine zeitweise Umgehungslösung gilt als vertragsgemäße Leistung, sofern die Nutzung der der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation nicht erheblich dadurch eingeschränkt wird und die Umgehungslösung für den Kunden zumutbar ist.

2. Mängelanzeige.

Nachdem media2business ein Sachmangel vom Kunden im Wege einer nachvollziehbaren und reproduzierbaren Mängelanzeige in Textform unverzüglich nach Feststellung mitgeteilt wurde, wird media2business den Sachmangel beheben.

V. Betreuung und Hotline

1. Allgemeines.

media2business stellt dem Kunden die Möglichkeit zur telefonischen Kontaktaufnahme (+49 (0) 30-42151-350) sowie einer Kontaktaufnahme per E-Mail in Deutsch oder Englisch zur Verfügung (leserservice(at)media2b.de).

2. Aufgaben der Hotline.

media2business bietet dem Kunden über die Hotline Auskunft zu Fragen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Benutzung der vertragsgegenständlichen SaaS-Komponente. Die Anzahl der Kontaktaufnahmen mit der Hotline ist grundsätzlich unbegrenzt, jedoch auf von media2business autorisierte Mitarbeiter des Kunden beschränkt. Teilnehmer von Produktschulungen gelten als autorisiert, wenn sie mindestens zwei verschiedene Schulungen besucht haben. In der Beauftragung können weitere Mitarbeiter autorisiert oder Bedingungen hierfür vereinbart werden.

3. Erreichbarkeit der Hotline.

Die telefonische Hotline steht dem Kunden während eines Arbeitstags (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Standort Berlin) zur Verfügung.
Geht eine Anfrage per E-Mail außerhalb des Arbeitstags ein oder kann eine Auskunft nicht sofort erteilt werden, erfolgt am nächsten Arbeitstag eine Rückmeldung durch einen Mitarbeiter von media2business.

VI. Rechtseinräumung

Der Kunde erhält an allen Aktualisierungen, die im Rahmen der Wartungs- & Supportleistungen geliefert werden, dieselben Rechte, die der Kunde an dem ursprünglich überlassenen Programmstand der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation erhalten hat.

VII. Schlechtleistung im Rahmen von Wartungs- & Supportleistungen

1. Verjährungsfrist.

Die nachfolgend geregelten Ansprüche wegen Schlechtleistung im Rahmen von Wartungs- & Supportleistungen verjähren jeweils binnen zwölf (12) Monaten nach vollständiger Leistungserbringung. Im Falle von Vorsatz oder Arglist oder bei Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung. Für Sachmängel der vertragsgegenständlichen Softwareapplikation gelten die Regelungen in Abschnitt E.III.4 der AGB.

2. Mängelanzeige.

Der Kunde ist verpflichtet, eine im Rahmen von Wartungs- & Supportleistungen auftretende Schlechtleistung nachvollziehbar zu beschreiben und möglichst in Textform unverzüglich nach Feststellung an MEDIA2BUSINESS zu melden.

3. Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

Wenn der Kunde eine Schlechtleistung im Rahmen von Wartungs- & Supportleistungen an media2business meldet, wird media2business kostenlos nacherfüllen. Bei der Nacherfüllung berücksichtigt media2business die Schwere der Schlechtleistung und ihre Auswirkungen beim Kunden. media2business wählt die Art der Nacherfüllung.

4. Nachfrist.

Wenn die Nacherfüllung, wie in Abschnitt E.VII.4 vorgesehen, innerhalb angemessener Zeit scheitert, wird der Kunde media2business eine angemessene Nachfrist setzen. Die Verpflichtung zur Nachfristsetzung besteht nicht, wenn

  • eine Nachfrist für den Kunden nicht zumutbar ist oder
  • media2business die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.

5. Weitere Rechte des Kunden.

Scheitert die Nacherfüllung auch innerhalb der gemäß Abschnitt E.VII.3 zu setzenden Nachfrist, ist der Kunde berechtigt,

  • die jeweilige Beauftragung über Wartungs- & Supportleistungen außerordentlich zu kündigen, es sei denn, die Schlechtleistung ist unerheblich, oder
  • die in der jeweiligen Beauftragung über Wartungs-& Supportleistung vereinbarte Vergütung zu mindern.
    Neben außerordentlicher Kündigung oder Minderung ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, sofern media2business seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt hat. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Beschränkungen in B.VI der AGB.

VIII. Laufzeit und Kündigung

1. Laufzeit.

Die Laufzeit für Beauftragungen über die Erbringung von Wartungs- & Supportleistungen von media2business beträgt zwölf (12) Monate (Ursprungslaufzeit).

2. Vertragsverlängerung / Ordentliche Kündigung.

Die Laufzeit einer Beauftragung über Wartungs- & Supportleistungen verlängert sich um weitere zwölf (12) Monate (Verlängerungszeitraum), wenn sie nicht drei Monate zum Ende der Ursprungslaufzeit oder jedes weiteren Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

3. Außerordentliche Kündigung.

Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund darf in der Regel nur erfolgen, wenn dem Vertragspartner vor Ausspruch der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde und diese Frist erfolglos verstrichen ist. Die Frist zur Abhilfe muss unmittelbar nach Kenntnis des wichtigen Grundes erfolgen.

Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn

  • der Vertragspartner die geschuldete Leistung ernsthaft und endgültig verweigert;
  • besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.


Soweit die Frist zur Abhilfe erfolglos verstreicht und einem Vertragspartner das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zusteht, kann die Kündigung nur binnen einer Frist von einem (1) Monat nach Ablauf der Abhilfefrist ausgesprochen werden. Soweit eine Abhilfefrist nicht erforderlich ist, muss die Kündigung spätestens drei (3) Monate nach Kenntnis von den zur Kündigung berechtigenden Umständen ausgesprochen werden. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben vom Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Es gelten die Begrenzungen in Abschnitt B.VI der AGB.